

Mit dem Fortschreiten der Lipperenaturierung in Sande findet auch pünktlich zum Beginn der Radfahrsaison 2007 der Radweg auf dem Südufer der Lippe seinen Bauabschluss und seine abschließende Führung. Der in weiten Abschnitten bereits hergestellte Radweg soll durch einen Lückenschluss nördlich des heutigen Holthofes dann endgültig den Radfahrern als gemeinsamer Rad- und Fußweg zur Verfügung gestellt werden. Durch die attraktive Führung entlang des Lippesees wird er nicht nur dem Rad fahrenden Schüler auf seinem Weg zur Schule sondern auch manch anderem Radfahrer Freude bereiten. Durch vielfältige vorhandene und noch geplante Attraktionen entlang des Lippesees wird über diesen, auch mit Landesmitteln geförderten, Radweg zukünftig attraktives Radeln möglich sein.
Sie haben die Möglichkeit, zu diesem Beitrag einen Kommentar zu hinterlassen. Die bisherigen Kommentare finden Sie unter dem Formular.
Alltagsradler schreibt am 23.05.2009: Der Weg ist schön geworden, keine Frage. Für Tourismusverkehr mag das eine sehr attraktive Verkehrsführung sein. Für den täglichen Verkehr ist diese aber durch die wesentlich längere Streckenführung im Vergleich zur B64 nicht tauglich, so man beispielsweise zügig von Paderborn nach Delbrück will. Ach ja, ich vergaß: durch die Sperrung deren Brücke über die Lippe darf sich ja der komplette Radverkehr nun im Zweirichtungsbetrieb den Weg über die schmale Brücke am Auslaufbauwerk mit dem Fußgängerverkehr teilen, für die sie ausgelegt ist. Das ist dann auch für Radtouristen nicht mehr lustig, sondern nur kreuzgefährlich.

Marcus Endberg schreibt am 23.05.2009:
Vor allem taugt der "Rad weg!" -auch ohne Fussgänger- nichts, wenn da (in den z. T. engen Kurzven) nasses Laub liegt und ewig lang kein Winterdienst erfolgt. Bevor die Seitenstreifen "wegoptimiert" wurden, war die B64 auch an dieser Stelle für Radfahrer unproblematisch.
Aber auch hier zeigt sich einmal mehr der Grundtenor der betriebenen Verkehrspolitik: "Rad weg!" für einen ungestörten KFZ-Verkehr. Und solange sich keiner wehrt, wird von Amts wegen weiter geltendes Recht missachtet ...