

Für das Frühjahr 2010 baut die Stadt Paderborn entlang der Hermann-Löns-Straße einen neuen beidseitig geführten Radweg. Hierdurch ist für Radfahrer eine sichere Verbindung zum Freibad Schloß Neuhaus gegeben. Die Baumaßnahme erfolgt gemeinsam mit dem Kreis Paderborn, der für den Abschnitt von der Sennelager Straße bis zum Ortseingangsschild zuständig ist. Der Radweg wird durch einen Hochbordstein von der Fahrbahn abgesetzt und führt über den heutigen Mehrzweckstreifen. Ab dem Freibad wird der Radfahrer einseitig auf der südlichen Fahrbahnseite in Richtung Sennelager Straße weitergeführt. Auf der Höhe des Bades entsteht eine Querungsstelle, die zum Einen das Geschwindigkeitsniveau der Autofahrer senken und zum Anderen dem Radfahrer aus Schloß Neuhaus ein sicheres Queren auf die Freibadseite ermöglichen soll. Die Planung wurde bereits im Jahre 2006 den Anliegern der Hermann-Löns-Straße vorgestellt und fand dort großen Anklang.
Neben einer sicheren Verbindung für Radfahrer von Schloß Neuhaus zum Freibad, hat der geplante Radweg auch eine hohe Bedeutung für den Schülerverkehr aus den Wohngebieten entlang der Hermann-Löns-Straße sowie dem Neubaugebiet Küllhof und Rolfshof. Vor allem für die Anwohner aus dem zuletzt genannten Wohngebiet wird ein kurzer, attraktiver Anschluss an Schloß Neuhaus geschaffen. Er führt über einen asphaltierten Wirtschaftsweg parallel zum Wilhelmsberg. Im Anschluss an den geplanten Radweg können dann auch über die Wohnbereichsstraßen Lippepfad und Amtsweg sowohl die Schulen als auch zentrale Einrichtungen in Schloß Neuhaus erreicht werden. Vor allem für den Berufsradverkehr ist diese Streckenführung eine staubfreie Alternative zu den Wegen durch das ehemalige Landesgartenschaugelände.


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Markus Stipp schreibt am 04.08.2010: Im Bereich des Freibades und des Stadions wird doch kräftig am Radweg gebaut. Durch die beiden überflüssigen Radwege links und rechts wird die Fahrbahn so schmal, dass sich die meisten Radfahrer wohl auch ohne Blauschilder auf die Radwege begeben würden.
Ist schon interessant. Da werde ich durch einen Artikel der NW, mit dem Untertitel "Runter vom Radweg, rauf auf die Straße" auf diese Seite hier gelockt und lese etwas vom Bau von neuen (unsinnigen) Radwegen. Und der Tenor im Artikel ist auch noch durchaus positiv.
Marcus Endberg schreibt am 26.07.2010:
Neulich für ich mit meiner Liege mal wieder die Hermann-Löns lang und da stellte sich mir die Frage ob "Frühjahr 2010" nicht schon vorbei sei? Jedenfalls noch immer kein Zeichen von Rad_weg! Baustelle ...
Liegt es an knappen Finanzen oder hat die Paderborner Verwaltung doch schlussendlich entschieden, keine weiteren gegen geltendes Recht verstossenden Rad_weg!e zu bauen?
(Man wird ja noch träumen dürfen, nicht?)
KetteRechts schreibt am 12.08.2009: Irgendwie kommt der Eindruck auf, dass auch diese Seite nur den Zweck hatte, irgendeine öffentliche Geldquelle anzuzapfen. Nachdem jetzt Geld für die "Förderung der Radfahrersicherheit" geflossen IST, verwaist die ganze Geschichte.
Schade eigentlich, und dumm dazu, denn so verbleiben die Kommentare der Radwegsgegner stehen, ohne dass sich Verkehrsplaner etc. dazu geäussert haben.
Aber es bleibt dabei:
Radwegsbau ist fast immer ein Rechtsverstoß. Ausserdem gefährden Radwege die Fahrradfahrer in besonderer Weise!
Marcus Endberg schreibt am 29.05.2009:
Damit sich alle mal ein Bild über den ist-noch-Zustand und darüber, wie unsinnig der geplante Rad_weg an der Hermann-Löns ist. machen können, habe ich dies einmal dokumentiert:
http://rad-weg.nueb.de/paderborn/hermann-loens/
Marcus Endberg schreibt am 09.03.2009:
@Olaf: mir ist kein Rechtsweg bekannt, derartig sinnfreie Planungsvorhaben im Vorfeld zu stoppen. Einzig Dialog mit und Einsicht bei den planenden Stellen wären erfolgversprechend, aber auf Einsicht bzgl. der Unsinnigkeit von Rad_weg!en brauchen wir bei der Stadt PB nicht zu hoffen.
Bleibt also nur, die Stadt erstmal das Kind mit'm Bad ausschütten zu lassen und dann Widerspruch gegen die (garantiert) angeordnete Benutzungspflicht zu erheben. Der Widerspruch wird abgelehnt (klar, dafür ist wieder Stadt PB zuständig), also folgt die Klage vor'm Verwaltunggericht Minden. Wird dann die Benutzungspflicht als rechtswidrig fesgtestellt, muss Stadt PB die Fördergelder für den Rad_weg! zurückzahlen.
Was mich bei der ganzen Sache wundert, ist dass keine Autofahrer gegen den Wegfall des Parkraumes protestiert haben ... aber eigentlich auch klar, die stellen ihre Karren künftg dann halt halb auf dem "Radweg" ab.
Wer sich gegen die radfahrerfeindlichen Massnahmen engagieren möchte, melde sich bitte mal per Mail bei mir (marcus[ätt]endberg[punkt]de), gemeinsam und koordiniert kann man mehr erreichen.
@Basti: man sollte mal den aktuellen Zustand mit aussagekräftigen Fotos dokumentieren; Lust und Zeit dazu? Und es heisst übrigens 'Fahrbahn', Strasse ist die Gesamtheit.
lg aus BaLi,
Marcus Endberg
Basti schreibt am 28.02.2009:
... Ich muss zurzeit jeden Morgen da lang fahren.
Die Straßenränder sind vollkommen in Ordnung und ich halte eine Abgrenzung von Autofahrern und Radfahrern für unverantwortlich.
Das größte Problem an dieser Straße ist die Straßenmitte. Über die Löcher in der Straße fährt kein Fahrradfahrer mit bisschen Achtung vor der eigenen Sicherheit. Und diese muss man eben überqueren wenn Autos am Straßenrand parken.
Olaf Hoefter schreibt am 11.02.2009: Ergänzung: Am meistens ärgert mich, daß solche Bausünden noch als "sichere Verbindung zum Freibad Schloß Neuhaus" gefeiert werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Planer und Entscheider selber "ernsthafte" Alltagsstrecken mit dem Fahrrad bewältigen. Kann man sowas im Vorfeld rechtlich verhindern; noch ist das Kind nicht im Brunnen?
Olaf Hoefter schreibt am 11.02.2009: Ich schließe mich dem Vorredner an: Viel Geld verschwendet und die Sicherheit der Radler drastisch verschlechtert. Als Krönung noch der Zweirichtungsradweg ab dem Freibad.
Marcus Endberg schreibt am 09.02.2009:
Die Stadt Paderborn baut einen neuen Radweg und wieder einmal steht zu befürchten, dass auch für den geplanten Radweg an der Hermann-Löns-Str. die Benutzungspflicht angeordnet werden wird.
Seit 1997 gibt es in Deutschland keine allgemeine Radwege-Benutzungspflicht mehr. Die Benutzungspflicht ist nur in Ausnahmefällen anhzuordnen, wo nach § 45 (9) der StVO
"dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist."
[...]
"düfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."
Für die Hermann-Löns-Str. ist dies nicht der Fall. Das Verkehrsaufkommen ist nicht sonderlich hoch. Eine besondere Gefahrenlage (die sich folgerichtig auch in einem erhöhten Unfallaufkommen widerspiegeln müsste) ist nicht gegeben. So sammle ich beispielsweise seit geraumer Zeit Pressemeldungen der Polizei Paderborn zum Thema Radverkehr, der einzige mir bekannte Radfahrer-Unfall auf der Hermann-Löns-Str. ereignete sich am 03. August 2008, als ein Betrunkener gegen einen Baum fuhr: http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/paderborn/article/meldung-080803-093357-37-644.html
Ein benutzungspflichtiger Radweg an der Hermann-Löns-Str. wäre somit rechtswidrig (Dietmar Kettler, Recht für Radfahrer 2. Aufl., Seite 91 ff) und der Bau einer solchen Anlage zudem eine Verschwendung von Steuergeldern, welche es unter allen Umständen zu vermeiden gilt. Wegen letzterem werde ich den Bund der Steuerzahler vorsorglich über die Pläne der Stadt Paderborn informieren. Wegen der Rechtswidrigkeit einer Benutzungspflicht, die mich auf meinen regelmässigen Fahrten durch Schloß Neuhaus direkt betrifft, wären Rechtsmittel einzulegen.
Soviel erst einmal zu den rechtlichen Aspekten und Aussichten.
Bedauerlich ist aber, dass es sich noch nicht bis zur Stadt Paderborn herumgesprochen hat, dass Hochbord-Radwege immer nur die letzte Wahl darstellen. Auf einer Strassenseite geführte Zweirichtungs-Radwege müssen die absolute, gut begründete Ausnahme sein, da sie besonders gefährlich sind. Wenn schon ausnahmsweise irgendwo eine Trennung von motorisiertem und Fahrradverkehr zwingend nötig ist, sind von der Fahrbahn abmarkierte Radfahrstreifen grundsätzlich zu bevorzugen, da sie eine bessere Sichtbeziehung Kraftfahrer Radfahrer ermöglichen. Allgemein muss aber das Fahrradfahren auf der Fahrbahn (im Mischverkehr) die Regel sein.
MfG, Marcus Endberg (Bad Lippspringe)
Daniel Rödding schreibt am 09.02.2009: Und wieder ein Radweg, der vermutlich ohne zwingende Notwendigkeit als benutzungspflichtig ausgeschildert werden wird. Damit wieder erhöhte Risiken an zig Einmündungen und Grundstückszufahrten.
Ich werde dort auch zukünftig auf der Fahrbahn fahren. Egal ob das zulässig ist oder nicht.

Marcus Endberg schreibt am 04.08.2010:
@Markus Stipp: Dann habe ich den Start der unsinnigen Bauarbeiten wohl knapp verpasst ... kannszt Du mir den Artikel aus der roten zukommen lassen? (marcus[ät]endberg[punkt]de)
*Ich* werde den Rad_weg definitiv nicht benutzen, das ist mit dem Liegerad viel zu gefährlich -- praktisch kein Schulterblick möglich und der Rückspiegel hat auch 'nen toten Winkel.
Wenn da Blauschilder aufgestellt werden, gehören die der StVB (vor Gericht) rechts und links um die Ohren gehauen; StVO § 45 (9) spricht eineindeutig *gegen* benutzungspflichtige Rad_wege in der Hermann-Löns. Aber dass sich die Sesselpuper in der Verwaltung nicht um die Rechtslage kümmern ist ja leider nichts neues ...
- Marcus