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Marcus Endberg schreibt am 10.02.2009:
@Eisprinz: In solchen Fällen ist die Lösung ganz einfach und naheliegend: ist der Rad_weg nicht benutzbar, fährt man auch als Radfahrer *legal* auf der Fahrbahn.
Übrigens sind für Fahrräder auch Reifen mit Spikes erlaubt und in einigen Varianten erhältlich -- falls man öfter auf vereisten Nebenwegen unterwegs ist allemale eine Überlegung wert.
Eisprinz schreibt am 28.01.2009: Ich fahre täglich von Wewer nach Scharmede mit dem Fahrrad.
Als es schneite, dauerte es mehrere Tage, bis die zuständige Kreisverwaltung die Radwege fegen ließ. Zurück blieb eine Buckeleispiste, die noch schwieriger zu befahren war. Streuen der Radwege gehört anscheinend nicht zu den Pflichten des Winterdienstes.

Marcus Endberg schreibt am 10.02.2009: Nachtrag: (benutzungspflichtige) Radwege sind nur dort zulässig, wo sie die Sicherheit der Radfahrer erhöhen.
Werden Radwege im Winter tagelang (in Bad Lippspringe auch mal über Wochen) nicht geräumt, demonstriert die verantwortliche Verwaltung lediglich, dass der Radweg nicht zu Sicherheit der Radfahrer angelegt wurde ... sonst würde man ja besonders in der kalten Jahreszeit für dessen Benutzbarkeit sorgen.
Also: solche Radwege entbehren der Notwendigkeit, sind rechtswidrig und die Benutzungspflicht ist aufzuheben. Und wenn man die zustädigen Verwaltungen für jeden unsinnigen Radweg einzeln vor den Kadi zerren muss ...
MfG, Marcus Endberg (Bad Lippspringe)