

Kreis Paderborn
Verkehrssicherheitskampagne der Kreispolizeibehörde Paderborn
Dunkle Jahreszeit – Sicherheit für Radfahrer
Im zweiten Teil ihrer Verkehrssicherheitskampagne anlässlich der einbrechenden dunklen Jahreszeit befasst sich die Kreispolizeibehörde Paderborn mit den Gefahren und Sicherheitsaspekten für Radfahrer. Auch für Zweiradfahrer gilt genauso wie für Fußgänger: „Machen Sie sich sichtbar!“
Der Initiator der Kampagne, Landrat Manfred Müller, appelliert insbesondere an die Eltern: "Achten Sie bei ihren Kindern auf verkehrssichere Fahrräder, das Einschalten der Beleuchtung im Dunkeln und das Tragen von Fahrradhelmen. Mit reflektierender Kleidung oder reflektierenden Utensilien sorgen sie dafür, dass ihre Kinder rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden. Gehen Sie vor allem mit gutem Beispiel voran!"
In den letzten Tagen hat der Herbst seine beiden Gesichter gezeigt. Mit viel Sonne und bunten Blättern verzauberte er auf malerische Weise die Landschaft. Aber auch lange Dämmerungsphasen mit entsprechendem Nebel, zum Teil heftigen Regenschauern und erste Frostnächte sorgten nicht nur für einen Wetterkontrast, sondern auch für ein erhöhtes Unfallrisiko.
Trotz dieser schwierigen Bedingungen muss die Polizei oft beobachten, dass Radfahrer während der Dunkelheit unbeleuchtet und schlecht erkennbar unterwegs sind.
„Ich passe schon auf. Mir wird so etwas nicht passieren. Ist doch nicht so schlimm!“, solche oder ähnliche Kommentare müssen sich die Ordnungshüter von manchen Radfahrern anhören, die fast unsichtbar in den Dämmerungsphasen oder in der Dunkelheit auf den Straßen und Radwegen unterwegs sind.
Für die Beamten ist es unverständlich, dass sich immer noch viele Fahrradfahrer einer solchen Gefahr aussetzen. Ganz offensichtlich unterschätzen sie die Gefahren für sich und für andere.
Ein mit ordnungsgemäßer Beleuchtung ausgestattetes Fahrrad muss an der Rückseite über eine Schlussleuchte mit Rückstrahler und einen Großflächen-Rückstrahler verfügen. Vorne muss ein Scheinwerfer und ein nach vorne wirkender weißer Rückstrahler angebracht sein. Für den Betrieb der Leuchten ist ein Dynamo erforderlich. Zusätzlich dürfen noch batteriebetriebene Leuchten angebracht werden. Ausnahmen gibt es für Rennräder unter 11 Kilogramm Eigengewicht ohne feste Beleuchtung. Hier müssen geeignete Batterielampen immer mitgeführt und bei Dämmerung und Dunkelheit eingesetzt werden. Die Pedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Des weiteren müssen jeweils zwei Speichenreflektoren am Vorder- und Hinterrad angebracht sein. Anstelle dieser Reflektoren sind auch retroreflektierende, umlaufende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen erlaubt. Empfehlenswert sind Leuchten sowohl vorne, wie auch hinten, die mit Standlicht ausgerüstet sind, damit auch bei Stopps an Einmündungen oder vor Ampeln das Rad weiter beleuchtet wird.
Zur eigenen Sicherheit sollten Radfahrer reflektierende Kleidung, Westen, Helme und andere Utensilien tragen, um noch besser auf sich aufmerksam zu machen.
Die Polizei im Kreis Paderborn führt in diesen Wochen intensive Beleuchtungskontrollen von Fahrrädern durch. Werden nicht vorhandene oder defekte Beleuchtungsanlagen an Fahrrädern festgestellt, kann dies mit einem Verwarnungsgeld sanktioniert werden.
Ein deutlicher Appell richtet sich auch die „stärkeren“ Verkehrsteilnehmer.
Autofahrer müssen damit rechnen, dass Radfahrer zum Beispiel durch Windböen beeinflusst plötzlich Schwenker machen müssen.
Müller: „Radfahrer haben bei schlechtem Wetter deutlich mehr zu kämpfen als Autofahrer. Sie haben keine Scheibenwischer und sind Niederschlägen sowie den Temperaturen direkt ausgesetzt. Vor allem haben sie keine schützenden ‚Knautschzonen’.“ Dementsprechend fordert Müller von Autofahrer erhöhte Vorsicht und Rücksichtnahme gegenüber Radfahrern, damit alle sicher durch die dunkle Jahreszeit kommen.
Die Beiträge der Verkehrssicherheitskampagne sind auch im Internet unter www.polizei-paderborn.de eingestellt.
„Sehen und gesehen werden!“ muss die Devise für alle Zweiradfahrer lauten. Ein Motto mit dem auch die Arbeitsgemeinschaft Radfahrsicherheit für ausreichende Beleuchtung geworben hat. In der Arbeitsgemeinschaft sind verschiedene Paderborner Firmen und Institutionen zusammengeschlossen, um sich dem Thema „Sicheres Radfahren im Kreis Paderborn“ zu widmen (www.radfahrsicherheit-paderborn.de).
Dem Bericht ist wieder das Logo der Kampagne Kastanienfigur „Schutzmann Maroni“, das Foto einer Fahrradkontrolle und das entsprechende Plakat der AG Radfahrsicherheit beigefügt.
Zum dritten Teil der Herbstkampagne ist eine Presseeinladung für den 20.10.2008 erfolgt!
zu Bild 1:
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Olaf schreibt am 16.02.2009: Westen, Helme und sonstige Utensilien? Gehts noch? Wie wäre es mit Licht an im Dunkeln? Dann noch runter vom Gehweg auf die Straße; dann werden die Radfahrer auch rechtzeitig gesehen (meine Erfahrung im Straßenverkehr). Die Lichtanlagen kann man ggfls. bezahlbar umrüsten (lassen); der Aufwand ist überschaubar. Meine Verkabelung hält seit 15 Jahren; nur den Seitenläuferdynamo habe ich frühzeitig in Rente geschickt. So leuchtet es auch im Regen zuverlässig und ich werde gesehen.
berlinradler schreibt am 09.02.2009: Bezügl. des Kommentars von Martin:
Ob ein Fahrrad mit oder ohne Beleuchtung verkauft wird, macht oftmals keinen Unterschied. Eine herkömmliche Lichtanlage geht nach 50-100 km kaputt, und zwar egal, ob sie eingeschaltet war oder nicht. Würden derart mangelhafte Lichtanlagen an Pkw zugelassen werden, würden auch dort viele ohne Licht fahren.
Statt sehr geringe Maximalleistungen bei Fahrradbeleuchtung vorzuschreiben, könnte der Gesetzgeber Qualitätsvorgaben machen. Diese beträfen die Verkabelung und - hinten - eine LED-Pflicht. Zum Glück müssen neue Fahrräder wenigstens Halogenscheinwerfer haben, aber was nützts, wenn der (zugelassene) Dynamo nichts taugt und die eindrahtige Verkabelung an den Übergangsstellen wegrostet?
Das Thema der Beleuchtung ist leider sehr viel tiefgründiger als man denken mag. Zum Beispiel hat man erst seit etwa 2 Jahren die Möglichkeit, eine zulässige Frontleuchte zu kaufen, die den Weg auch so ausleuchtet, dass man Hindernisse erkennen kann. Der Gesetzgeber hatte dies verhindert, zum Glück kann die LED-Technik aus den mikrigen Vorgaben wenigstens etwas Licht herausholen.
Jürgen Martens schreibt am 09.02.2009: Diesem Artikel entnehme ich folgendes:
1. Das Sichtfahrgebot (speziell für Autofahrer) gilt scheinbar nicht mehr. Warum sollen sich denn ausgerechnet die potentiellen Opfer mit Lametta behängen anstatt dass Autofahrer "auf Sicht" fahren?
2. Die Polizei macht auch weiterhin dumpfe Fahrradhelmpropaganda, bleibt aber den Nachweis über die Wirksamkeit gegen ernsthafte Kopfverletzungen schuldig.
3. Kein Wort darüber, dass Radfahrer vom Gesetzgeber her nur mit Positionslichtern, nicht jedoch mit "richtigen" Scheinwerfern und Rücklichtern unterwegs sein dürfen.
Jürgen
Martin schreibt am 29.01.2009: Es ist eine Frechheit, das in Deutschland neue Fahrräder verkauft werden dürfen, die überhaupt keine Belechtung und Reflecktoren verfügen. Solche Fahrräder gehören schnellstens verboten. Denn auch Rennräder unter 11 Kilogramm und Kinderfahrräder müssen über eine Beleuchtung verfügen.
Die Polizei muß viel öfter kontrollieren, und lichtlose Fahrräder aus dem Verkehr ziehen. 10 Euro Bußgeld sind doch ein Witz für fahren ohne Licht sind doch ein Witz, dieses Verkehrsdelikt muß mit mindestens 50 Euro Bußgeld bestraft werden notfalls muß auch das Fahrrad beschlagnahmt werden. Außerdem müssen auch dringendst die Lehrer mal kontrollieren was auf ihren Schulhöfen für ein Schrott herumsteht.

Basti schreibt am 28.02.2009: "10 Euro Bußgeld sind doch ein Witz für fahren ohne Licht sind doch ein Witz, dieses Verkehrsdelikt muß mit mindestens 50 Euro Bußgeld bestraft werden notfalls muß auch das Fahrrad beschlagnahmt werden."
Tja ändert nichts dran das das Fahrrad keine Beleutung hat.
Dann doch lieber 50€ den Fahrer lassen und ihn die Verflichtung geben inhalb der nächsten Tagen mit einer funktionierenden Lichtanlage bei der Polizei aufzukreuzen.