Verbesserung der Radfahrsicherheit auf der Neuhäuser Straße und der Riemekestraße

von Kirsten Schmidt  – 19.08.2011

Maßnahmen zur Verbesserung der  Verkehrssicherheit  
für Radfahrer: 

Für Radfahrer und alle anderen Fahrzeuge gilt der Grundsatz aus § 2 Abs. 1 StVO:
„Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen…”
 
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat 2009 in einer Studie das Unfallgeschehen auf Radverkehrsanlagen an Straßen mit unterschiedlichen Radwegtypen (benutzungspflichtige Radwege, nicht benutzungspflichtige Radwege, Radstreifen sowie Schutzstreifen) untersucht. Das Ergebnis ist, dass von der Fahrbahn räumlich getrennte, baulich angelegte Radwege im Normalfall nicht sicherer sind, als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn. So kommt es auf baulich angelegten Radwegen immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit abbiegenden Kraftfahrzeugen im Längsverkehr und mit Kraftfahrzeugen an Grundstücksein und -ausfahrten.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat 2009 in einer Studie das Unfallgeschehen auf Radverkehrsanlagen an Straßen mit unterschiedlichen Radwegtypen (benutzungspflichtige Radwege, nicht benutzungspflichtige Radwege, Radstreifen sowie Schutzstreifen) untersucht. Das Ergebnis ist, dass von der Fahrbahn räumlich getrennte, baulich angelegte Radwege im Normalfall nicht sicherer sind, als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn. So kommt es auf baulich angelegten Radwegen immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit abbiegenden Kraftfahrzeugen im Längsverkehr und mit Kraftfahrzeugen an Grundstücksein und -ausfahrten.

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert, indem er in den Änderungen der StVO von September 2009 diese bisher bestehende Bevorzugung für bauliche Radwege komplett gestrichen hat.

Eine Trennung der beiden Verkehrsarten kommt aber dann in Betracht, wenn eine sehr hohe  Verkehrsbelastung oder der tatsächliche Verkehrsablauf eine Entmischung aus Sicherheitsgründen erforderlich macht. In diesen Fällen wird eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Ist nicht genug Platz für einen Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, soll dem Radfahrer eine Alternativroute angeboten werden.

Mehr als jeder vierte durch Radfahrer selbst verursachte Verkehrsunfall im Stadtgebiet von Paderborn und 75 % der Unfälle, bei denen der Radfahrer Unfallbeteiligter war, waren in den letzten 3 Jahren Unfälle mit verbotener Gehwegbenutzung, in der richtigen Fahrtrichtung oder als „Geisterfahrer”. Diese Werte decken sich ungefähr mit den Ergebnissen der BAST-Untersuchung.

Neuhäuser Straße

Im Zuge der Neuhäuser Straße kommt es seit Jahren zu einer Häufung von Verkehrsunfällen mit Radfahrern.

Es handelt sich hier um die Straße mit den meisten Radfahrerunfällen im Stadtgebiet.

Abschnitt 1:

Verbot der Gehwegbenutzung von der Clemens-August-Straße bis zum Neuhäuser Tor

Bei den zahlreichen Grundstücksausfahrten an dieser Straße besteht das Problem, dass ein Pkw-Fahrer, der aus der Einfahrt fährt einen Fahrradfahrer auf dem Radweg aufgrund der hohen Mauern erst erkennen kann, wenn sich ein Teil seines Pkws bereits auf dem Radweg befindet. Die Ausfahrten können teilweise sogar nur rückwärts verlassen werden.

Problematisch ist, dass die Autofahrer nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer den Gehweg benutzt oder von rechts kommt. An den Einmündungen und Grundstücksausfahrten wird ein Radfahrer leicht übersehen.

Die Freigabe des Gehweges von der Clemens-August-Straße bis zum Neuhäuser Tor für Fahrradfahrer wird von einer Vielzahl der Fahrradfahrer widerrechtlich auch in die Gegenrichtung genutzt. Mit diesen Radfahrern ereigneten sich die meisten Unfälle.

Fährt der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn befindet er sich im Blickfeld des Autofahrers, die Distanz zu den Einfahrten ist größer und somit die Sichtbeziehung zueinander besser.

Bei der Beschilderung Gehweg- „Radfahrer frei” handelt es sich, aufgrund der vielen Zufahrten und Einmündungen und der fehlenden Sicht nicht um einen verkehrssicheren Radweg. Dies zeigen auch die vielen Verkehrsunfälle mit Radfahrern.

Daher werden die Schilder „Radfahrer frei” aufgrund der besseren Wahrnehmbarkeit für die täglichen Nutzer dieser Strecke zuerst durchgestrichen und später abgebaut. Die Fahrradfahrer müssen dann die Fahrbahn mitbenutzen.

Ein Alternativangebot, wie z.B. die Markierung eines Schutzstreifens ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Für Fahrradfahrer, die nicht auf der Fahrbahn der Neuhäuser Straße fahren wollen, gibt es z.B. folgende Möglichkeiten die Neuhäuser Straße zu umfahren:

Klicken Sie hier, um sich den Plan mit den Alternativrouten anzusehen: Alternativrouten im Ueberblick.pdf

Aus Richtung Neuhaus:

1. über den Padersteinweg und den Maltaweg oder

2. über die Fürstenallee rechts in den Fürstenweg und

a) links in den Maltaweg, oder

b) geradeaus in die Ferdinandstraße und links in die Imadstraße bis zum Inneren Ring

Aus Richtung Elsen:

von der Elsener Straße über die Gieferstraße und die Jahnstraße und dann weiter je nach Ziel:

3. in Richtung Zentrum rechts in die Ferdinandstraße und links in die Imadstraße oder

4. in Richtung nördliche Innenstadt: links in die Ferdinandstraße, weiter geradeaus in den Fürstenweg, rechts in die Reumontstraße, links in die Paderstraße und weiter in den parallel zur Pader verlaufenden Maltaweg bis zum Inneren Ring.

Die Routen 2b und 3 werden zur leichteren Orientierung von der Neuhäuser Straße beginnend ausgeschildert.

 

Abschnitt 2:

Neuer Schutzstreifen von der Elsener Straße bis zur Rathenaustraße

 Von der Einmündung Elsener Straße bis zur Rathenaustraße ist ausreichend Platz vorhanden, um die Situation für die Fahrradfahrer stadteinwärts zu verbessern. Hier wird stadteinwärts ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für Radfahrer angelegt.

Der Radfahrer aus Richtung Elsen wird durch die vorhandene Busspur von der Elsener Straße in die Neuhäuser Straße geführt. Die Spuren für den Fahrzeugverkehr in der Neuhäuser Straße werden geringfügig verschmälert.

Für diese Maßnahme wird die vorhandene Markierung auf der Neuhäuser Straße verändert und das Grünbeet und die Ausfahrt von der Busbucht in die Neuhäuser Straße für die Radfahrer angepasst, so dass sie komfortabel und sicher auf die Neuhäuser Straße einfahren können.

Abschnitt 3:

Nicht benutzungspflichtiger Radweg vom Weierstraßweg bis zur Wilhelmshöhe

Der Gehweg im Abschnitt Weierstraßweg bis Wilhelmshöhe in Fahrtrichtung Schloß Neuhaus verfügt über eine ausreichende Breite von mindestens 3,00 m. Die Mitbenutzung durch Radfahrer ist hier unproblematisch. Unfälle in diesem Abschnitt sind nicht registriert.

Aufgrund der Verkehrsdichte und Verkehrsstruktur der Neuhäuser Straße können wir in diesem Abschnitt und für diese Fahrtrichtung den unsicheren Radfahrern eine Alternative zum Fahren auf der Fahrbahn anbieten.

Daher wird in diesem Abschnitt ein nicht benutzungspflichtiger Radweg eingerichtet. Die vorhandene Längsmarkierung bleibt erhalten und wird durch Radfahrer-Piktogramme ergänzt.

Riemekestraße

Bei der Riemekestraße handelt sich um die Straße mit den zweitmeisten Radfahrerunfällen im Stadtgebiet.

Auf Radwegen, die räumlich von der Fahrbahn getrennt sind, gibt es häufig Unfälle in Verbindung mit abbiegenden und kreuzenden Fahrzeugen sowie mehr Alleinunfälle und Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf Fahrbahnen.

Das Sicherheitsrisiko bzw. gehäuftes Auftreten von Unfällen auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung von Geh- und Radwegen wird auf verschiedene Ursachen zurückgeführt, insbesondere:

  • Radfahrer werden auf Radwegen oft nicht wahrgenommen – sie fahren außerhalb der auf die Fahrbahn konzentrierten Wahrnehmung der Fahrzeugführer – und so von Abbiegern oder Einbiegern übersehen. Gleiches gilt für aus Grundstücken einfahrende Fahrzeuge.
  • Radfahrer auf Radwegen fahren außerhalb der von der StVO vorgegebenen Anordnung von Fahrzeugen nach Fahrtrichtungen. Mit Radwegen liegt die Geradeausspur rechts von der Rechtsabbiegespur.
  •  Die beiden ersten Argumente gelten in verstärktem Maß für Radwege, die in Gegenrichtung befahren werden. Das erweist sich insbesondere an Kreuzungen als gefährlich, weil dort andere Verkehrsteilnehmer überrascht werden, unabhängig davon, ob die Benutzung in Gegenrichtung erlaubt ist oder nicht.
  • Vorgeschriebene Sicherheitsabstände – zu parkenden Fahrzeugen, zu Fußgängern, beim Überholen, zu Hindernissen, an Einmündungen (um den Überblick zu wahren), etc. – sind auf Radwegen oft nicht einzuhalten.

•1.    Aufhebung der Benutzungspflicht der vorhandenen Radwege

Eine Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege in der Riemekestraße ist im Sinne der veränderten StVO nicht mehr aufrecht zu erhalten. Beidseitig und auf voller Länge werden die heutigen Pflichtradwege in nicht benutzungspflichtige Radwege umgewandelt. Damit diese Wege als Radwege erkannt werden, werden sie mit Radfahrer-Piktogrammen markiert.

Das kurze Stück Pflichtradweg vor dem Heinz-Nixdorf-Ring in Höhe der Kleingartenanlage wird in einen reinen Gehweg umgewandelt. Der Radfahrer soll hier künftig auf der Fahrbahn über den Ring fahren.

•2.    Abschnitt Klöcknerstraße bis Rathenaustraße:

Bei der Beschilderung Gehweg- „Radfahrer frei” an der Riemekestraße handelt es sich aufgrund der vielen Zufahrten und Einmündungen nicht um eine verkehrssichere Radverkehrsanlage.

Die Radfahrer dürfen daher zukünftig nicht mehr auf dem Gehweg fahren. Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, wird für sie ein 1,50 m breiter Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert.

Die heutige Radfahrer-Abfahrt vom Gehweg auf die Fahrbahn vor der Rathenaustraße wird beseitigt.

•3.    Schutzstreifen in Richtung Zentrum

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird der Schutzstreifen vom Heinz-Nixdorf-Ring bis zur Rathenaustraße markiert. So wird eine kontinuierliche Verkehrsführung auf dem kompletten Abschnitt gewährleistet. Ohne durchgehenden Schutzstreifenwäre es gerade für Pkw-Fahrer schwer begreifbar, dass der Radfahrer auch im 1. Stück auf der Fahrbahn fahren darf.

Der Radfahrer kann zukünftig wählen, ob er bis zur Klöcknerstraße auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder auf dem Schutzstreifen fahren möchte. Kurz vor der Klöcknerstraße wird der Radfahrer in jedem Fall gesichert auf die Fahrbahn geführt.