StVO-Novelle 2020: Neue Regelungen verbessern die Verkehrssicherheit für Radfahrende

Logo RadSeit dem 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in der StVO wirken sich positiv auf den Radverkehr aus, da sie die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer erhöht.

Das ändert sich für Radfahrende:

  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, solange sie keine weiteren Verkehrsteilnehmer behindern.
  • Es dürfen weitere Personen auf dem Fahrrad mitgenommen werden, wenn sich das Fahrrad zur Personenbeförderung eignet (zum Beispiel auf Lastenfahrrädern).
  • Die Grünpfeilregelung an Ampelanlagen gilt von nun auch für die Radfahrerinnen und Radfahrer.
  • Zukünftig besteht die Möglichkeit, dass folgende Verkehrszeichen für den Radverkehr eingesetzt werden: Fahrradzone, Radschnellweg, Überholverbot von Radfahrenden und ein Zusatzzeichen für Lastenräder (z.B. für Parkflächen).
  • Um Fußgängerinnen und Fußgänger auf Gehwegen zu schützen, wurden die Bußgelder für Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf Gehwegen fahren, auf bis zu 100 Euro erhöht.

Das ändert sich für Autofahrende (bezogen auf den Radverkehr):

  • Kfz – Fahrerinnen und Fahrer müssen einen
    Autofahrerinnen und Autofahrer müssen jetzt mit mind. 1,5 Meter Abstand an zu Radfahrende vorbei fahren.

    Autofahrerinnen und Autofahrer müssen jetzt mit mind. 1,5 Meter Abstand am Radverkehr vorbei fahren.

    Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern einhalten.

  • Es gilt ein absolutes Halteverbot auf Schutzstreifen – es darf nicht mehr bis zu drei Minuten auf Schutzstreifen gehalten werden.
  • Das Halte- und Parkverbot weitet sich auf den Kreuzungs- und Einmündungsbereich aus. Das Parken vor Kreuzungen oder Einmündungen ist in einem Abstand von bis zu je 8 Metern verboten, damit sich die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert.
  • Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen LKW’s nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
  • Die Bußgelder wurden auch deutlich erhöht. Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf den Schutzstreifen, sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe erhöht sich von 15 Euro auf bis zu 100 Euro Bußgeld. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Sachbeschädigung folgt sogar ein Eintrag in das Fahreignungsregister. Verdoppelt wurden zudem die Bußgelder bei einem gefährlichen Abbiegevorgang oder bei einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen („Dooring“). Die deutliche Anhebung der Bußgelder trägt sicherlich dazu bei, dass die neuen StVO-Regelungen eingehalten werden und erhöhen hoffentlich die Verkehrssicherheit für den Radverkehr.

 

Veröffentlicht unter Allgemeines, Top News | Schreib einen Kommentar

Radwegteilerneuerung an der Marienloher Straße. Umleitung wird ausgeschildert

Bild5

Behebung der Wurzelschäden auf dem Radweg an der Marienloher Straße

In der Kalenderwoche 31, vom 29.07 bis 02.08., wird der Rad- und Fußweg an der Marienloher Straße in zwei Abschnitten gesperrt. Betroffen ist der Bereich zwischen der Mastbruchstraße und der Haustenbecker Straße sowie fortführend der Bereich zwischen der Firma Würfel-Massong (östlich der Dubelohstraße) und Mastbruchstraße. Für beide Abschnitte ist jeweils eine Umleitung ausgeschildert. Grund für die Sperrung ist eine Teilerneuerung des Geh- und Radweges, der in diesem Bereich starke Wurzelschäden aufweist. Die Befahrbarkeit für Radfahrer wird durch die Maßnahme verbessert.

Veröffentlicht unter Top News | Schreib einen Kommentar

Schutzstreifen und keine Benutzungspflicht mehr auf der Eisenbahnbrücke

nordstraße_brücke5

Hier geht es auf den Schutzstreifen.

Radfahrer, die aus der Nordstraße kommend in Richtung Dr.-Rörig-Damm weiterfahren wollen, haben jetzt die Wahl, ab der Brücke vom Radweg der Nordstraße auf die Fahrbahn zu wechseln, wo ein Schutzstreifen beginnt. Ein Piktogramm verdeutlicht die Abfahrtmöglichkeit. Es wurde eine Sperrfläche markiert, die die abbiegenden Autofahrer nach links lenkt, so dass Platz für auf die Fahrbahn wechselnde Fahrradfahrer bleibt. Die Benutzungspflicht für den Radweg auf dem Hochbord wurde somit aufgehoben. Der Vorteil beim Fahren auf der Fahrbahn ist: Radfahrer sind jederzeit im Blickfeld der Autofahrer. Bundesweite Studien zeigten, dass Unfälle auf Bordstein-Radwegen häufig an Einmündungen passieren. Deshalb sind die Städte dazu verpflichtet, die Radwege auf ihre Benutzungspflicht hin zu untersuchen und diese gegebenenfalls aufzugeben.

 

Veröffentlicht unter Allgemeines, Infrastruktur | Schreib einen Kommentar