Benutzungspflicht der Radwege in der Von-Ketteler-Straße/Sander Straße aufgehoben

Schild nicht benutzungspflichtiger RadwegDie Qual der Wahl hat der Radfahrende ab sofort auf der Von-Ketteler-Straße/Sander Straße in den Paderborner Stadtteilen Elsen und Sande.
Hier ist die Benutzungspflicht der Radverkehrsanlage zwischen Urbanstraße und Münsterstraße (B 64) aufgehoben. Radfahrer/innen können somit selber entscheiden ob sie auf dem vorhandenen Radweg oder lieber auf der Straße fahren wollen. Grund für die Aufhebung der Benutzungspflicht ist die neue Straßenverkehrsordnung, die seit dem 1. April 2013 in Kraft ist und besagt, dass die Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen nur noch angeordnet werden darf, wenn infolge der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung, zum Beispiel der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, erheblich übersteigt (§45 Abs. 9 StVO). Radfahren auf der Straße muss aber nicht gefährlich sein, im Gegenteil es kann sogar sicherer sein, da der Autofahrer Radfahrer/innen auf der Straße besser wahrnimmt und somit immer im Blick hat.

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1 Antwort zu Benutzungspflicht der Radwege in der Von-Ketteler-Straße/Sander Straße aufgehoben

  1. Michael sagt:

    “ Grund für die Aufhebung der Benutzungspflicht ist die neue Straßenverkehrsordnung, die seit dem 1. April 2013 in Kraft ist “

    Das ist ja wohl ein Witz. Diese Regelung gibt es seit 1997, die Kommunen haben sich aber bisher bundesweit samt und sonders mit der Umsetzung schwer getan.

    Abgesehen davon trägt so ein großes Hinweisschild wie hier vielleicht doch dazu bei, dies auch in die Köpfe der Autofahrer hineinzubekommen, wenn schon die Verwaltung so lange gebraucht hat. Eine gute Idee.

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