von Kirsten Schmidt – 03.02.2012
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur noch angeordnet werden,
wenn eine Trennung der Radfahrer zum Kfz-Verkehr aus
Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist.
Die Radwege im Stadtgebiet von Paderborn
werden zurzeit vom Ordnungsamt zusammen
mit dem Straßen- und Brückenbauamt und der Polizei überprüft.
Überall dort, wo mit Blick auf die Verkehrssicherheit das Befahren der Fahrbahn mit dem Fahrrad vertretbar ist, wird die Benutzungspflicht aufgehoben.
Der Autofahrer muss dann mit Fahrradfahrern auf der Fahrbahn rechnen, denn der Radfahrer kann hier wählen, ob er auf der Fahrbahn oder lieber auf dem Radweg fahren möchte.
Erkennen kann man diese Radwege aufgrund der roten Pflasterung bzw. anhand der Radfahrer-Piktogramme auf dem Pflaster.
Vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sind die Regelungen zur Benutzungspflicht noch nicht geläufig.
Daher stellt die Stadt Paderborn an den Stellen, an denen die Benutzungspflicht aufgehoben wurde,
Schilder auf, die auf die Zulässigkeit der Radfahrer auf der Fahrbahn hinweisen.
Das sind z.B.
- die Bahnhofstraße,
- die Imadstraße,
- die Neuhäuser Straße stadtauswärts ab dem Weiherstraßweg,
- die Riemekestraße stadtauswärts
- und die Hermann-Löns-Straße.
Der Abbau von Schildern in weiteren Straßen wird folgen.
Die Untersuchung der Benutzungspflicht im gesamten Stadtgebiet wird aber einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bei Wahlfreiheit ist es für Radfahrer empfehlenswert, die Fahrbahn zu nutzen.
Denn Radwege sind im Normalfall nicht sicherer als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn.
Auf Radwegen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit von der Straße abbiegenden Autos und mit Autos, die von Grundstücken kommen. Die Schwere der Unfälle ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf der Fahrbahn. Hinzu kommt auch, dass Radfahrer auf Radwegen oft nicht wahrgenommen, sondern zum Teil übersehen werden.
Radfahren auf der Fahrbahn ist grundsätzlich erlaubt.
Dieses Schild vermittelt nur den Eindruck, dass man nur auf der Fahrbahn radeln darf wenn dieses Schild dort steht.
Wenn schon so ein Schild dann so.
https://www.siggis-seiten.de/DE-Rad.jpg
@Klaus de Leuw:
Weist man die Polizei auf nötigende Autofahrer hin, wird man hier in Paderborn selbst rausgewunken, zehn Minuten in ein Gespräch verwickelt, mit erstaunlichem Unwissen konfrontiert und dann noch beleidigt.
Traurig aber wahr.
die stadt sollte die autofahrer A K T I V drüber informieren dass stellenweise die benutzungspflicht dr radwege aufgehoben sind.
AKTIV bedeutet in diesem falle nicht, schilder aufstellen. eine Polizeistreife die drängelnde autofahrer rauswinken und eine verwarnung aussprechen oder auf deren fehlverhalten hinweisen.
genauso eine umfassende aufklärung aller bürger über ein zeitraum von zb. 4 wochen über die lokalmedien.
Grüße aus Kassel nach Paderborn: dort scheint man weiter als hier!
Wir sollten die Aufhebung der Benutzungspflicht als tollen Fortschritt genießen und hupenden/unverständigen Autofahrern mit Gelassenheit/Geduld begegnen….
Wir nehmen uns in Kassel ein Beispiel an Paderborn…
Die Schilder sind offensichtlich zu klein. Es gibt hupende Autofahrer, die kann man auf der Bahnhofstraße direkt vor einem Schild zum Stillstand bringt und sekundenlang auf das Schild zeigen — und die wollen an der nächsten Ampel immer noch diskutieren. Mein Vorschlag: Die Schilder größer machen, und direkt an den Ampeln platzieren, wo die Leute auch stehen bleiben und Zeit zum lesen haben.
Hallo zusammen,
die Polizei könnte ja mal so freundlich sein und die Personalien der hupenden oder ausbremsenden Autofahrer aufnehmen zwecks Anzeige wegen des Straftatbestandes der Nötigung und Verkehrsgefährdung.
Frohes Radeln
Klaus
Vielleicht sollte man mit Fahrradsymbolen auf der Straße auf die (gleichzeitige) Benutzung durch Radfahrer hinweisen. Die Autofahrer kleben doch mit ihrem Blick in der Regel auf dem Asphalt und nicht im Himmel. Damit würde sich auch der Schilderwald nicht weiter verdichten und ein Fahrradsymbol versteht doch auch jeder, oder?
..und wo soll dann die Lichtsignalanlage hin?
Die Ampel müsste dann in das Schild integriert werden, damit Schild und Signalanlage an dem Punkt aufgestellt werden könnten..
Die Beschilderung ist ein netter Ansatz, seit langem geltendes Recht endlich in die Köpfe der Menschen zu bringen. Hoffen wir, daß es was bringt.
Schade ist es allerdings, daß die Stadt Paderborn erst so lange prüft, bei welchen Wegen denn nun die Benutzungspflicht fallen ‚darf‘. Schließlich handelt es sich hier keinesfalls um eine neue Regelung. Und erst recht nicht um eine lokale. Bis Oktober 1998 (kein Schreibfehler) sollten die Städte (auch Paderborn) diese Überprüfung abgeschlossen haben. Eine Benutzungspflicht von Radwegen ist seitdem nur in Ausnahmen anzuordnen. Wenn sich die Stadt Paderborn sich nun erst durch Druck durch ein Urteil eines Verwaltungsgericht dazu durchringt, geltendes Recht nach über einem Jahrzehnt umzusetzen, sollte das Vorgehen doch so aussehen: _Alle_ Benutzungspflichten sofort fallen lassen und _dann_ entscheiden, an welchen Stellen diese Ausnahmeregelung noch greift. Geschieht dies nicht, so hält die Stadt bewusst an seit letztem Jahrtausend illegalen Anordnungen fest. Auf Kosten der Radfahrsicherheit.
Die Wirksamkeit muss sich noch bewähren.
Aktuell habe ich aber eine temporäre Unwirksamkeit auf der Riemekestrasse bemerkt. Aber es ist ja noch neu.