Radfahrer sind, genau wie Autofahrer und Fußgänger, Verkehrsteilnehmer und müssen sich dementsprechend an die Verkehrsregeln halten. So gibt es auch für Radfahrer einen Bußgeldkatalog der regelt, welches Bußgeld beim Verstoß gegen die STVO oder die STVZO zu zahlen ist. Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, wurden die Bußgelder Anfang April 2013 erhöht. Ab einem Verwarngeld von 60€ gibt es zudem einen Eintrag im Zentralregister in Flensburg und mindestens einen Punkt.
Das Radfahren unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit, wird also im Bußgelgkatalog nicht behandelt. Hier kann der Führerschein entzogen und ein Fahrverbot ausgesprochen werden!
Im aktuellen Verwarn- und Bußgeldkatalog für Radfahrer werden Verstöße mit Geldstrafen zwischen 5€ und 180€ geahndet:
Es ist sehr interessant zu lesen, dass mich ein Busgeld von mindestens 15€ erwartet, wenn ich im Fußgängerbereich fahre (der nicht für Radfahrer freigegeben ist). Tatsächlich werde ich nämlich (Paderborn) des öfteren angehupt und ab und an auch aus dem Auto heraus beschimpft, wenn ich die Straße, und nicht den Fußweg nutze. (Dies betrifft Straßen, in denen es keinen Radweg gibt). Das Verhalten der Autofahrer ängstigt mich, und ich hoffe, dass solch ein Verhalten ebenfalls geahndet werden kann.
Ich wüsste gerne wie – wenn ja – ich als Radfahrer ein solches Fehlverhalten seitens eines Autofahrers melden könnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Nina Stephan