Marienloher Straße – Benutzungspflicht des Radwegs entfällt ab jetzt!

Paderborn – Schloß Neuhaus. Der Radweg entlang der Marienloher Straße
muss nicht mehr benutzt werden. Zwischen Schloßstraße und Dubelohstraße
ist die Benutzungspflicht des Radweges überprüft worden.

Radfahrende haben  jetzt die Wahl den Radweg entlang der Marienloher Straße
zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren, da die Benutzungspflicht nicht mehr erforderlich ist. Sie darf nur angeordnet werden, wenn infolge der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage beim Radfahren auf der Fahrbahn besteht, dies ist hier nicht der Fall.

Die Schilder, die früher den benutzungspflichtigen Radweg kennzeichneten, wurden entfernt. Der bestehende Radweg wurde mit Fahrrad-Piktogrammen in Fahrtrichtung versehen, um zu verdeutlichen, dass Radfahrer weiterhin auf dem Weg fahren dürfen, aber nicht müssen.

Durch die vielen Ein- und Ausfahrten zu Parkplätzen und Häusern in diesem Bereich
der Marienloher Straße, ist es sogar sicherer auf der Fahrbahn zu radeln als auf dem Radweg. Autofahrer, die aus den Ausfahrten auf die Marienloher Straße einbiegen, sehen Radfahrende auf der Straße besser als auf dem Radweg.

Besonders die schnell Radelnden sind auf der Straße besser aufgehoben als auf dem Radweg, da es hier weniger Konflikte mit Fußgängern gibt.

 Tipps, die einem das sichere Radeln auf der Fahrbahn erleichtern gibt es unter:

https://www.radfahrsicherheit-paderborn.de/wp-content/uploads/2013/05/Sicher-radeln-auf-der-Fahrbahn.pdf

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