Neue Verkehrsregeln für Radfahrer und Autofahrer in Paderborn

von Kirsten Schmidt – 12.12.2011

Aufhebung der Benutzungspflicht an vorhandenen Radwegen, d.h.: 

  1. Wahlfreiheit für den Radfahrer, ob er auf der Fahrbahn oder lieber auf dem Radweg fahren möchte
  2. und Rücksichtnahme der Autofahrer auf die Radfahrer, die auf der Fahrbahn fahren. 

Die gleichen Regeln gelten für die Beschilderung „Gehweg – Radfahrer frei“. 

Sowohl für Autofahrer wie für Radfahrer gilt der Grundsatz aus § 2 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen“.

Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur noch angeordnet werden, wenn eine Trennung der beiden Verkehrsarten aus Sicherheitsgründen aufgrund des tatsächlichen Verkehrsablaufes erforderlich ist.

Die Radwege im Stadtgebiet von Paderborn werden daher zurzeit vom Ordnungsamt zusammen mit dem Straßen- und Brückenbauamt und der
Polizei überprüft. Erste Ergebnisse liegen vor: Eine Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege in der Bahnhofstraße, der Riemekestraße und der Imadstraße ist im Sinne der Straßenverkehrsordnung nicht erforderlich. Aus diesem Grund sind die Verkehrsschilder hier abgebaut und die Wege in nicht benutzungspflichtige Radwege umgewandelt worden.
Bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen muss der Autofahrer mit Fahrradfahrern auf der Fahrbahn rechnen, denn der Radfahrer kann hier wählen, ob er auf der Fahrbahn oder lieber auf dem Radweg fahren möchte.

Erkennen kann man diese Radwege aufgrund der Radfahrer-Piktogramme auf dem Pflaster.

Der Abbau von Schildern in weiteren Straßen wird folgen.

Bei der Beschilderung „Gehweg – Radfahrer frei“ hat der Radfahrer das Recht den Gehweg mitzubenutzen, kann aber genauso gut auf der Fahrbahn fahren. Wenn er sich entscheidet auf dem Gehweg zu fahren, muss er Rücksicht auf die Fußgänger nehmen. Er muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen und wenn nötig warten.

Warum ist es für Radfahrer sinnvoll, die Fahrbahn anstatt den nicht benutzungspflichtigen Radweg zu benutzen?

Eine Studie von 2009 der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat ergeben, dass Radwege im Normalfall nicht sicherer sind als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn. Auf Radwegen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit von der Straße abbiegenden Autos und mit Pkws, die aus Grundstückausfahrten auf die Straße fahren. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf Fahrbahnen. Diese Ergebnisse decken sich ungefähr mit den Unfällen in Paderborn.

Das klingt vielleicht auf den ersten Blick unlogisch, wird aber insbesondere auf folgende Ursachen zurückgeführt:

•    Radfahrer werden auf Radwegen oft nicht wahrgenommen. Sie fahren außerhalb der Wahrnehmung, der auf die Fahrbahn konzentrierten Fahrzeugführer und werden so von Abbiegern oder Einbiegern übersehen. Gleiches gilt für aus Grundstücken einfahrende Fahrzeuge.

•    Radfahrer auf Radwegen fahren außerhalb der von der StVO vorgegebenen Anordnung von Fahrzeugen nach Fahrtrichtungen. Mit Radwegen liegt die Geradeausspur rechts von der Rechtsabbiegespur.

•    Die beiden ersten Argumente gelten in verstärktem Maß für Radwege, die in Gegenrichtung befahren werden. Das erweist sich insbesondere an Kreuzungen als gefährlich, weil dort andere Verkehrsteilnehmer überrascht werden, unabhängig davon, ob die Benutzung in Gegenrichtung erlaubt ist oder nicht.

•    Vorgeschriebene Sicherheitsabstände, zu parkenden Fahrzeugen, zu Fußgängern, beim Überholen, zu Hindernissen, an Einmündungen (um den Überblick zu wahren), etc. sind auf Radwegen oft nicht einzuhalten.

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7 Antworten zu Neue Verkehrsregeln für Radfahrer und Autofahrer in Paderborn

  1. Peter Czaja sagt:

    Wie mir die Woche aufgefallen ist, sind zumindest auf der Bahnhofstraße nun schon die neuen Schilder à la Cologne installiert, welche auf die Nicht-Benutzungspflicht der roten Angebotsradwege hinweisen.

    Sehr schön.

    Bin mal gespannt, ob das der motorisierte Verkehr nun wahrnimmt, und sich dort nun etwas an der angespannten Situation auf der Fahrbahn ändert. Ein Zeitungartikel zum Thema, speziell mit der neuen Spezialbeschilderung als Aufhänger wäre sicherlich auch hilfreich.

    • O. Baron sagt:

      Ich glaube das Schild habe ich im vorbeirauschen auch stadtauswärts auf der Riemekestrasse gesehen (gegenüber der Polzeiwache).
      Es wurde leider von einigen Radfahrern ignoriert…

  2. Peter Czaja sagt:

    Gerade auf der Bahnhofstraße braucht es nach der Anlage der auffällig roten, aber nicht benutzungspflichtigen roten RadWegelchen starke Nerven, da dort Radverkehr auf der Fahrbahn sehr viel gehupt, geschnitten, genötigt, und abgedrängt wird. Mein Vorschlag: Die Stadt Paderborn sollte weiterhin über die Medien die schon über ein Jahrzent alte Rechtslage verbreiten. Desweiteren könnte man zur besseren Wahrnehmung aus Autofahrersicht vor Ort die Kölner Idee, nämlich einen Hinweis auf die Aufhebung der Benutzungspflicht per Beschilderung, aufgreifen. Einen Versuch wäre das auf jeden Fall wert. Spezialbeschilderung zum „Geisterradeln“ gibt es hierzuorts schließlich auch.

  3. Jens sagt:

    Das Problem mit dem Schutzstreifen auf der Riemekestraße stadteinwärt ist, dass 95% der Autofahrer den Sicherheitsabstand beim Überholen der Radfahrer nicht beachten (ich fahre täglich dort mit meinem Fahrrad lang): da besteht die Meinung, wenn der Autofahrer beim Überholen knapp neben oder auf der Linie des Schutzstreifens fährt, dann ist das schon richtig; dass dann teilweise nur 30cm Seitenabstand zum Radfahrer sind, juckt Keinen!

    • Mirco sagt:

      Hallo Jens,

      ich kann Dir nur aus vollem Herzen zustimmen!

      Es ist echt mal an der Zeit, dass der Sicherheitsabstand zu den Radfahrern mal von der Polizei kontrolliert wird und die Autofahrer rechts rangewunken und verwarnt werden. Sonst ändert sich daran eh nichts!

  4. Gerrit sagt:

    Hut ab!
    Auch wenn ich die Situation in Paderborn nicht kenne, so scheint es mir dass sich Hamburg eine gehörige Scheibe des Engagement abschneiden kann. Habe den Artikel mit Freude gelesen.

    Gruß aus Hambrug

  5. O. Baron sagt:

    „Vorgeschriebene Sicherheitsabstände, zu parkenden Fahrzeugen,….sind auf Radwegen oft nicht einzuhalten.“ — Wenn es danach ginge sollten einige Schutzstreifen auch wieder eingemottet werden (siehe dazu Riemekestraße).
    Nur so am Rande…

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