Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer

Seit dem 1. Mai 2014 gilt der neue Bußgeldkatalog- auch für alle Radfahrenden. Genaue Informationen übersichtlich dargestellt und mit Hintergrundinformationen versehen, finden Sie unter folgendem Link:

https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/

 

 

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12 Antworten zu Neuer Bußgeldkatalog für Radfahrer

  1. Kornelia sagt:

    @Ludine: Bitte schreiben Sie mir doch ein Mail. Habe ein ähnliches Problem und würde mich über den Austausch sehr freuen.

  2. Theresa Weißbecker sagt:

    Früher konnte man als Radlfahrer einfach losfahren ohne sich um sowas wie einen „Bußgeldkatalog“ Gedanken zu machen.
    Heute ist alle komplizierter.
    Die Alten Zeiten sind aber vorbei und kommen nicht mehr wieder….

    • Denise Lange sagt:

      Den Bußgeldkatalog gibt es schon so lange wie es die Straßenverkehrsordnung (STVO) gibt, seit etwa 1934. Auch Radfahrer die gegen die STVO verstoßen wurden schon immer belangt. Beim „neuen“ Bußgeldkatalog handelt es sich um die aktuelle Neuerung samt Erhöhung der Bußgelder (diese gibt es in gleicher Form für den Autoverkehr). Da das Radfahren in der heutigen Zeit, glücklicherweise, einen höheren Stellenwert hat als früher, rücken diese Neuerungen den Radfahrern eher ins Bewusstsein als das vielleicht früher der Fall war. Also kein Grund den „alten Zeiten“ nachzutrauern 😉

    • Cleo_Veo sagt:

      Man sollte es auch postiiv sehen. So erhalten wir Radfahrer Rechtssicherheit 🙂

  3. Ama sagt:

    Na dann hoff ich nun auch beim ahrradfahren, lieber Gott, dass ich nur keinen Bußgeldbescheid krieg! 😉

    Liebe Grüße von der
    Ama

  4. kourrani sagt:

    Verstehe ich nicht, wieso nun wir Radfahrer uns an einen Bußgeldkatalog halten müssen. Wir können mit unserem Fahrrad doch kaum Schäden anrichten. Sollen lieber die Autofahrer etwas rücksichtsvoller fahren!

  5. fahrradfahrer sagt:

    danke für die Antwort, Frau Giesen 🙂

  6. fahrradfahrer sagt:

    Ist es richtig, dass einem Radfaher auch der Auto führerschein entzogen werden kann?

    • Lea Giesen sagt:

      Ja, das ist richtig. Für Rotlichtverstöße und Radfahren unter Alkoholeinfluss gibt es Punkte in Flensburg. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann zudem auch zum direkten Entzug der Fahrerlaubnis führen.

      • Ludine sagt:

        Das stimmt aber nicht ganz – zunächst wird eine MPU angeordnet. Leider mach ich das ganze Gerade mit meinem Sohn durch.

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