Auf der Haustenbecker Straße kann ab sofort sicher und immer im Sichtfeld der Kfz-Fahrer geradelt werden. Das Straßen- und Brückenbauamt Paderborn hat zusätzlich zu dem bereits vorhanden Schutzstreifen in Fahrtrichtung Schloß Neuhaus, nun auch einen Schutzstreifen in Fahrtrichtung stadteinwärts markiert. Die Benutzungspflicht auf dem parallel verlaufenden Radweg wurde aufgehoben, dieser ist nun ein reiner Gehweg auf dem nicht mehr geradelt werden darf. Radfahrer müssen ab jetzt die markierten Schutzstreifen auf der Fahrbahn nutzen. Autofahrer dürfen diese Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren, unter der Voraussetzung dass der Radfahrer dabei nicht gefährdet wird. Das Parken ist hier grundsätzlich verboten. Generell müssen Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers ausreichend Sicherheitsabstand halten, in der Regel sind das mindestens 1,50 Meter.
Radverkehr ist Fahrbahnverkehr- so sagt es auch die neue StVO, die im April 2013 in Kraft getreten ist, ganz eindeutig. Grund dafür ist, dass mehrere Studien gezeigt haben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn mit dem Kfz – Verkehr sicherer ist, als auf einem abseits der Straße geführten Radweg. Oft verdecken Bäume oder Sträucher die Sicht auf die Radfahrer und diese können besonders an Einmündungen und in Kreuzungsbereichen leicht übersehen werden. Daher überprüft auch die Stadt Paderborn seit einiger Zeit die Benutzungspflichten der Radwege im Stadtgebiet.
Lesen Sie hierzu auch unseren Info – Flyer „Radweg oder Fahrbahn“