Radeln auf dem Fürstenweg

Neuer Schutzstreifen für Radfahrer sorgt für mehr Sicherheit

 Auf dem Fürstenweg kann ab sofort, immer im Sichtfeld der Kfz-Fahrer, auf der Fahrbahn geradelt werden. Um dem Radfahrer einen eindeutFürstenwegigen Schutzraum auf der Straße zuzuweisen und ihm das Fahren auf der Fahrbahn zu erleichtern, hat das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn jetzt Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert. Man erkennt die Schutzstreifen an der gestrichelten Linie und dem Radpiktogramm.

Zusätzlich zu den Schutzstreifen wurde vor der Signalanlage auf der Ferdinandstraße ein Bereich markiert, in dem sich Fahrradfahrer vor den Autofahrern bei rot an der Ampel aufstellen können. Radler können hier jetzt bequemer und sicherer, stets im Blick der Autofahrer, links abbiegen oder geradeaus in den Fürstenweg radeln.

Stadtauswärts ist die Benutzungspflicht des Radweges am Fürstenweg bis zur Wilhelm – Kaufmann – Allee jetzt aufgehoben, stadteinwärts darf ab dem Rolandsweg auf der Straße geradelt werden. Der parallel verlaufende Radweg kann jedoch weiterhin genutzt werden. „Das Radfahren auf Radwegen ist aber nicht sicherer als das Radeln auf der Fahrbahn“, erklärt die für Radverkehr zuständige Mitarbeiterin Denise Lange. Radfahrer fühlten sich zwar oft auf separaten Radwegen sicherer, generell radelt man aber auf der Fahrbahn im Sichtfeld des KFZ-Verkehrs sogar sicherer. Hier werden Radfahrer nichtFerdinandstr von parkenden Autos, Bäumen oder Sträuchern verdeckt und somit ist die Gefahr, von Autofahrern an Kreuzungen oder Einmündungsbereichen übersehen zu werden, auch nicht so hoch wie auf  manchen separaten Radwegen, erklärt Denise Lange weiter. Das berücksichtigt auch die neue Straßenverkehrsordnung, die 2013 erschienen ist und eindeutig bestätigt, dass Radverkehr Fahrbahnverkehr ist.

Autofahrer dürfen  Schutzstreifen für Radfahrer nur bei Bedarf überfahren, unter der Voraussetzung dass der Radfahrer dabei nicht gefährdet wird. Das Parken ist hier grundsätzlich verboten. Generell müssen Autofahrer beim Überholen eines Radfahrers ausreichend Sicherheitsabstand halten, in der Regel sind das mindestens 1,50 Meter.

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