Welchen Seitenabstand muss man beim Überholen eines Radfahrers einhalten? Bei der Antwort auf diese Frage sind sich viele nicht so sicher und fahren eher „nach Gefühl“. Es gibt aber eindeutige Anforderungen durch die Rechtsprechung: Für das sichere Überholen sind demnach 1,5 Meter Abstand notwendig. Situationsabhängig kann auch mehr Sicherheitsabstand erforderlich sein. Überholt ein Radfahrer den anderen, so sollte er dabei 1 Meter Abstand halten.
Diese Vorgaben werden nicht immer beachtet, was bei Radfahrern zumindest ein mulmiges Gefühl auslöst oder gar zur Gefährdung führt. Für ein umsichtiges Miteinander auf den Straßen ist eine rücksichtsvolle Fahrweise – und Geduld – angebracht: Wenn nicht genügend Platz für das gefahrlose Überholen vorhanden ist, muss man eben hinter dem Radler bleiben. Ist, wie im Bild, ein Schutzstreifen vorhanden, so ändert sich die 1,5-Meter-Regel nicht – manche Autofahrer fahren sehr nah an die Markierungslinie heran und unterschreiten dabei den Mindestabstand. Es ist zu bedenken, dass Radfahrer durch leichte Schwankungen in der Fahrlinie mehr Fahrbahnbreite in Anspruch nehmen.
Radfahrer sind aufgrund der besseren Sichtbeziehungen auf der Fahrbahn objektiv sicherer aufgehoben als auf dem Bordsteinradweg – das belegen Studien aus der Unfallforschung. In der Stadt Paderborn wird ihnen daher, wie bundesweit, zunehmend das Mitfahren auf der Fahrbahn erlaubt. Damit sich im Mischverkehr alle sicher und zügig fortbewegen können, empfiehlt sich – wie sonst auch – eine wache und umsichtige Fahrweise aller Verkehrsteilnehmer.