Am Fürstenweg fahren Radfahrer jetzt auch zwischen dem Rolandsweg und dem Löffelmannweg im Sichtfeld der Autofahrer auf einem 1,50 m breiten Schutzstreifen. Im Bereich der Parkflächen wurde ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen belassen. Der ehemalige Bordsteinradweg wurde zurückgebaut – entsprechend müssen Radfahrer nun die Straße benutzen.
Durch die besseren Sichtbeziehungen, insbesondere in Kreuzungsbereichen, ist dies sicherer als die Fahrt auf dem Hochbord. Erfahrungsgemäß dauert es allerdings eine gewisse Zeit, bis alle Verkehrsteilnehmer sich an die veränderte Verkehrsführung gewöhnt haben – hier gilt es, besondere Vorsicht walten zu lassen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich, gerade aus der Perspektive des Autofahrers, sich noch mal die wichtigsten Regelungen zu Schutzstreifen zu vergegenwärtigen:
- Der Schutzstreifen darf nur bedarfsweise und ohne Behinderung des Radverkehrs von Kfz überfahren werden
- Es darf nicht auf Schutzstreifen geparkt werden! – Halten bis zu drei Minuten ist erlaubt
- Zum Radfahrer muss ein Seitenabstand von 1,50 m eingehalten werden, das ergibt sich aus § 5, Absatz 4 der StVO
- Radlern wird empfohlen, so weit rechts auf dem Schutzstreifen zu fahren, dass sie nicht von parkenden Fahrzeugen gefährdet werden bzw. dem Bordstein zu nahe kommen