Die Römerstraße und der Merschweg, welche die Ortsteile Schloß Neuhaus und Elsen verbindet, sind bereits vor einigen Wochen als Fahrradstraße eingerichtet und ausgeschildert worden, um den Zweiradverkehr – insbesondere den Schülerinnen und Schülern abseits der Hauptverkehrsstraßen eine attraktive Verkehrsführung anzubieten.
Leider wissen viele Verkehrsteilnehmer noch nicht, wie man sich richtig in einer Fahrradstraße verhält und unsere Scouts beim gestrigen Besuch zu den nachstehenden Punkten sehr viel Aufklärungsarbeit leisten durften.
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Radfahrer/innen dürfen in einer Fahrradstraße ausdrücklich nebeneinander fahren.
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Die Nutzung der Fahrradstraßen ist für alle anderen Verkehrsteilnehmer nur dann erlaubt, wenn dies durch ein Zusatzschild – Kraftfahrzeugverkehr frei – angezeigt wird.
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In Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
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Wenn die Verkehrssituation es erfordert, muss die Geschwindigkeit dem Fahrradverkehr angepasst werden.
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Autofahrer sind Gäste in der Fahrradstraße und müssen sich als solche mit Ihrer Geschwindigkeit dem Fahrradverkehr anpassen.
Info-Flyer
Paderborner Fahrradstraße