Benutzungspflicht der Zweirichtungsradwege aufgehoben
Auf der Münsterstraße und der Verner Straße kann ab sofort, immer im Sichtfeld der Kfz-Fahrer, auf der Fahrbahn geradelt werden. Die Benutzungspflicht der dortigen Zweirichtungsradwege ist seit kurzem aufgehoben. Der Radfahrende hat hier aber weiterhin die Wahl, ob er den Radweg benutzen oder auf der Straße radeln möchte. Beide Radwege dürfen dabei weiter in beide Richtungen befahren werden.

Das Schild macht darauf aufmerksam, dass Radfahrende auch auf der Fahrbahn fahren dürfen. Damit auch Autofahrende mit Radverkehr auf der Fahrbahn rechnen wird dieses Schild in Paderborn oft für einige Monate an Straßen aufgestellt, wo die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wurde.
Bildrechte: Stadt Paderborn
Die Stadt Paderborn überprüft seit einiger Zeit die Benutzungspflicht baulicher Radwege im Stadtgebiet von Paderborn. Die im April 2013 in Kraft getretene Novellierung der Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Radverkehr Fahrbahnverkehr ist. Grund dafür sind die Ergebnisse mehrerer Studien, die gezeigt haben, dass das Radfahren auf der Fahrbahn zusammen mit dem Kfz – Verkehr sicherer ist, als auf einem abseits der Straße geführten Radweg. Oft verdecken Bäume oder Sträucher die Sicht auf die Radfahrenden und diese können besonders an Einmündungen und in Kreuzungsbereichen leicht übersehen werden.