Seit dem 28. April 2020 ist die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in der StVO wirken sich positiv auf den Radverkehr aus, da sie die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer erhöht.
Das ändert sich für Radfahrende:
- Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, solange sie keine weiteren Verkehrsteilnehmer behindern.
- Es dürfen weitere Personen auf dem Fahrrad mitgenommen werden, wenn sich das Fahrrad zur Personenbeförderung eignet (zum Beispiel auf Lastenfahrrädern).
- Die Grünpfeilregelung an Ampelanlagen gilt von nun auch für die Radfahrerinnen und Radfahrer.
- Zukünftig besteht die Möglichkeit, dass folgende Verkehrszeichen für den Radverkehr eingesetzt werden: Fahrradzone, Radschnellweg, Überholverbot von Radfahrenden und ein Zusatzzeichen für Lastenräder (z.B. für Parkflächen).
- Um Fußgängerinnen und Fußgänger auf Gehwegen zu schützen, wurden die Bußgelder für Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf Gehwegen fahren, auf bis zu 100 Euro erhöht.
Das ändert sich für Autofahrende (bezogen auf den Radverkehr):
- Kfz – Fahrerinnen und Fahrer müssen einen
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen jetzt mit mind. 1,5 Meter Abstand am Radverkehr vorbei fahren.
Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern einhalten.
- Es gilt ein absolutes Halteverbot auf Schutzstreifen – es darf nicht mehr bis zu drei Minuten auf Schutzstreifen gehalten werden.
- Das Halte- und Parkverbot weitet sich auf den Kreuzungs- und Einmündungsbereich aus. Das Parken vor Kreuzungen oder Einmündungen ist in einem Abstand von bis zu je 8 Metern verboten, damit sich die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessert.
- Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen LKW’s nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.
- Die Bußgelder wurden auch deutlich erhöht. Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf den Schutzstreifen, sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe erhöht sich von 15 Euro auf bis zu 100 Euro Bußgeld. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder einer Sachbeschädigung folgt sogar ein Eintrag in das Fahreignungsregister. Verdoppelt wurden zudem die Bußgelder bei einem gefährlichen Abbiegevorgang oder bei einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen („Dooring“). Die deutliche Anhebung der Bußgelder trägt sicherlich dazu bei, dass die neuen StVO-Regelungen eingehalten werden und erhöhen hoffentlich die Verkehrssicherheit für den Radverkehr.