In den letzten Jahren verzeichnet der Radverkehr deutschlandweit steigende Anteile. Auch im Kreis Paderborn sind immer mehr Radfahrende auf den Straßen zu sehen. Eigentlich ein Grund zur Freude, doch diese Freude wird leider durch die vielen im Straßenverkehr verletzten Radfahrer/innen getrübt. Zwar erscheint der Anteil der Radfahrenden an den Gesamtunfallzahlen im Kreis Paderborn mit 5 % gering, vergleicht man aber die Anzahl der im Zuge eines Unfalls verunglückten Radfahrenden (Verletzte und Getötete) mit den gesamten im Kreis Paderborn verunglückten Verkehrsteilnehmern/innen wird deutlich, dass jeder vierte verunglückte Verkehrsteilnehmer mit dem Rad unterwegs war (siehe Abb.1). Positiv zu erwähnen ist, dass 2013 keine Radfahrenden tödlich verunglückten.
Sind Radfahrende an einem Verkehrsunfall beteiligt, so sind sie in 80% der Fälle auch verletzt. Daher ist es besonders wichtig, Unfälle im Radverkehr zu vermeiden. Auch wenn die Gesamtzahl der Unfälle mit Beteiligung von
Radfahrenden seit 2012 stagniert sowie die Zahl der im Zuge von Unfällen
verletzten Radfahrenden (siehe Abb. 2), so könnte die Zahl der Unfälle allein durch das richtige Verhalten der Radfahrenden erheblich reduziert werden.
Besonders wichtig wäre dies für das Gebiet der Stadt Paderborn, hier geschehen nämlich ca. 2/3 der Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden im Kreis Paderborn.
Mindestens 95% aller Unfälle gehen auf menschliches Fehlverhalten zurück, teilweise wird die Gefahr, die von diesem Fehlverhalten ausgeht, bewusst in Kauf genommen. Unfälle passieren nicht einfach, sie werden von Menschen verursacht – und sind damit auch vermeidbar.
Besonders erschreckend ist, dass Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Kreisgebiet Paderborn 2013 in der Mehrzahl von den Radfahrenden selbst verursacht wurden bzw. die Radfahrenden haben durch ihr Fehlverhalten zum Unfallgeschehen beigetragen. Dies ist ein deutliches Indiz dafür, dass Radfahrende durch ein bewusstes Einhalten der für den Radverkehr gültigen Regeln ihr eigenes Unfallrisiko entscheidend senken könnten.
Hauptunfallursache (siehe Abb.3) bei den Radfahrenden ist das sogenannte „Geisterfahren“, hierbei handelt es sich um Radfahrende, die den Radweg oder Schutzstreifen in falscher Richtung befahren bzw. auf der falschen Straßenseite oder verbotenerweise auf dem Gehweg, teilweise sogar auf dem Gehweg und in falscher Richtung, fahren. Die Gefahr, dass es hier zu Unfällen mit anderen Verkehrsteilnehmenden kommt, ist sehr hoch. Autofahrende rechnen meist nur mit Radverkehr aus einer Richtung und nicht mit „Geisterfahrern“. Unfälle sind hier aufgrund des großen Konfliktpotentials nahezu vorprogrammiert. Fahren Sie daher immer auf der richtigen Straßenseite und bringen Sie dies auch Ihren Kindern so früh wie möglich bei. Benutzen Sie nur dann die Gehwege zum Radfahren, wenn diese durch die Beschilderung zur Benutzung durch Radverkehr freigegeben sind. Gleiches gilt für Radwege, die nur in Gegenrichtung benutzt werden dürfen, wenn Sie entsprechend beschildert sind. Kinder, die älter als 10 Jahre sind, sollten frühzeitig lernen, auf der Straße zu radeln. Dies ist nicht gefährlicher als auf einem Radweg, im Gegenteil. Auf der Fahrbahn haben Autofahrer/innen Radfahrende in ihrem Blickfeld und man wird mit dem Rad nicht so schnell übersehen, wie auf einem Radweg abseits der Straße. Schnelle Radfahrende sollten sich überlegen, auf die Straße auszuweichen, anstatt auf einem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg zu radeln, um Konflikte mit Fußgängern/innen zu vermeiden.
Eine weitere Hauptunfallursache stellt das Abbiegen und Wenden mit dem Fahrrad dar. Hier gilt auch für Radfahrende: „der Schulterblick kann Leben schützen“. Auch beim Rechtsabbiegen mit dem Fahrrad gilt es sich umzuschauen, um sich abzusichern, dass keine anderen Radfahrenden oder Fußgänger/innen gefährdet werden. Außerdem sollten Radfahrende immer den toten Winkel berücksichtigen, den Autofahrende oder Lkw-Fahrende haben und sich daher immer vergewissern, dass sie auch von den anderen Verkehrsteilnehmenden gesehen wurden (Blickkontakt aufnehmen). Im Zweifel sollten Sie sich immer defensiv verhalten. Besonders wichtig ist es, den anderen Verkehrsteilnehmenden frühzeitig per Handzeichen zu signalisieren, dass man abbiegen möchte.
Ebenfalls zu den Hauptunfallursachen zählt das Radfahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen. Das Fahrrad ist keine Alternative für betrunkene Autofahrende und ab 1,6 Promille müssen auch Radfahrende ohne Anzeichen von Fahrunsicherheiten oder Verwicklung in einen Unfall mit Konsequenzen wie dem Entzug des Führerscheins, Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkten in Flensburg rechnen. Sind alkoholisierte Radfahrende in einen Unfall verwickelt, müssen Sie schon ab 0,3 Promille mit ernsten Konsequenzen rechnen.
Mit jeweils 12% zählen auch die Geschwindigkeit und das Missachten der Vorfahrt zu den häufig vorkommenden Unfallursachen im Radverkehr (siehe Abb. 3). Auch Radfahrende müssen die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmender achten, so z.B. den Vorrang von Fußgänger/innen an Zebrastreifen oder das Rechts-vor-Links-Prinzip in vielen Tempo-30-Zonen sowie (je nach Beschilderung / Gestaltung der Straße) die dort getroffene Vorfahrtsregelung (Vorfahrtstraßen, untergeordnete Straßen, abgesenkte Bordsteine etc.). Besonders wichtig ist, dass auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, die Fußgänger/innen Vorrang haben und sich Radfahrende nach ihnen richten und Rücksicht nehmen müssen. Dies gilt besonders für die Geschwindigkeit. Auf diesen für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen dürfen Radfahrende maximal Schrittgeschwindigkeit fahren, damit es zu keinen Konflikten mit den Fußgängern/innen kommt. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit selbstverständlich auch für die Radfahrenden. An schwer einsehbaren Stellen und an Unterführungen von Straßen oder Bahngleisen sollten Radfahrende immer die Geschwindigkeit reduzieren und zu jeder Zeit bremsbereit sein, um sich selbst und andere zu schützen. Das eigene Verhalten sollte stets die Fehler der anderen Verkehrsteilnehmenden berücksichtigen, so radeln Sie selbst auch am sichersten.
Auffällig ist 2013 die Entwicklung der verunglückten Kinder (bis einschließlich 14 Jahren) bei Fahrradunfällen. Dort sind 63 Verunglückte zu beklagen. Diese Fahrradunfälle unter Beteiligung von Kindern passierten allerdings vorwiegend in der Freizeit und nicht auf Schulwegen. Kindern sollte daher bewusst gemacht werden, dass auch beim „Spielen“ oder auf dem Weg zu Freunden stets die für den Radverkehr gültigen Regeln beachtet werden müssen und man sich auf den Weg und den Verkehr konzentrieren muss.
Vor dem Hintergrund der steigenden Bedeutung und Zunahme des Fahrradverkehrs stellt die Beachtung der für den Radverkehr gültigen Regeln einen unverzichtbaren und wesentlichen Beitrag zur Unfallvermeidung dar. Besonders auf dem Gebiet der Stadt Paderborn, wo viele unterschiedliche Verkehrsteilnehmende auf engem Raum zusammen kommen, ist die Beachtung der Verkehrsregeln elementar für die eigene Sicherheit, aber auch, um keine anderen Menschen unnötig zu gefährden.