Verbesserung der Radfahrsicherheit auf der Neuhäuser Straße und der Riemekestraße

von Kirsten Schmidt  – 19.08.2011

Maßnahmen zur Verbesserung der  Verkehrssicherheit
für Radfahrer:

Für Radfahrer und alle anderen Fahrzeuge gilt der Grundsatz aus § 2 Abs. 1 StVO:
„Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen…“
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat 2009 in einer Studie das Unfallgeschehen auf Radverkehrsanlagen an Straßen mit unterschiedlichen Radwegtypen (benutzungspflichtige Radwege, nicht benutzungspflichtige Radwege, Radstreifen sowie Schutzstreifen) untersucht. Das Ergebnis ist, dass von der Fahrbahn räumlich getrennte, baulich angelegte Radwege im Normalfall nicht sicherer sind, als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn. So kommt es auf baulich angelegten Radwegen immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit abbiegenden Kraftfahrzeugen im Längsverkehr und mit Kraftfahrzeugen an Grundstücksein und -ausfahrten.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat 2009 in einer Studie das Unfallgeschehen auf Radverkehrsanlagen an Straßen mit unterschiedlichen Radwegtypen (benutzungspflichtige Radwege, nicht benutzungspflichtige Radwege, Radstreifen sowie Schutzstreifen) untersucht. Das Ergebnis ist, dass von der Fahrbahn räumlich getrennte, baulich angelegte Radwege im Normalfall nicht sicherer sind, als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn. So kommt es auf baulich angelegten Radwegen immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit abbiegenden Kraftfahrzeugen im Längsverkehr und mit Kraftfahrzeugen an Grundstücksein und -ausfahrten.

Der Gesetzgeber hat darauf reagiert, indem er in den Änderungen der StVO von September 2009 diese bisher bestehende Bevorzugung für bauliche Radwege komplett gestrichen hat.

Eine Trennung der beiden Verkehrsarten kommt aber dann in Betracht, wenn eine sehr hohe  Verkehrsbelastung oder der tatsächliche Verkehrsablauf eine Entmischung aus Sicherheitsgründen erforderlich macht. In diesen Fällen wird eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet. Ist nicht genug Platz für einen Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, soll dem Radfahrer eine Alternativroute angeboten werden.

Mehr als jeder vierte durch Radfahrer selbst verursachte Verkehrsunfall im Stadtgebiet von Paderborn und 75 % der Unfälle, bei denen der Radfahrer Unfallbeteiligter war, waren in den letzten 3 Jahren Unfälle mit verbotener Gehwegbenutzung, in der richtigen Fahrtrichtung oder als „Geisterfahrer“. Diese Werte decken sich ungefähr mit den Ergebnissen der BAST-Untersuchung.

Neuhäuser Straße

Im Zuge der Neuhäuser Straße kommt es seit Jahren zu einer Häufung von Verkehrsunfällen mit Radfahrern.

Es handelt sich hier um die Straße mit den meisten Radfahrerunfällen im Stadtgebiet.

Abschnitt 1:

Verbot der Gehwegbenutzung von der Clemens-August-Straße bis zum Neuhäuser Tor

Bei den zahlreichen Grundstücksausfahrten an dieser Straße besteht das Problem, dass ein Pkw-Fahrer, der aus der Einfahrt fährt einen Fahrradfahrer auf dem Radweg aufgrund der hohen Mauern erst erkennen kann, wenn sich ein Teil seines Pkws bereits auf dem Radweg befindet. Die Ausfahrten können teilweise sogar nur rückwärts verlassen werden.

Problematisch ist, dass die Autofahrer nicht damit rechnen, dass ein Radfahrer den Gehweg benutzt oder von rechts kommt. An den Einmündungen und Grundstücksausfahrten wird ein Radfahrer leicht übersehen.

Die Freigabe des Gehweges von der Clemens-August-Straße bis zum Neuhäuser Tor für Fahrradfahrer wird von einer Vielzahl der Fahrradfahrer widerrechtlich auch in die Gegenrichtung genutzt. Mit diesen Radfahrern ereigneten sich die meisten Unfälle.

Fährt der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn befindet er sich im Blickfeld des Autofahrers, die Distanz zu den Einfahrten ist größer und somit die Sichtbeziehung zueinander besser.

Bei der Beschilderung Gehweg- „Radfahrer frei“ handelt es sich, aufgrund der vielen Zufahrten und Einmündungen und der fehlenden Sicht nicht um einen verkehrssicheren Radweg. Dies zeigen auch die vielen Verkehrsunfälle mit Radfahrern.

Daher werden die Schilder „Radfahrer frei“ aufgrund der besseren Wahrnehmbarkeit für die täglichen Nutzer dieser Strecke zuerst durchgestrichen und später abgebaut. Die Fahrradfahrer müssen dann die Fahrbahn mitbenutzen.

Ein Alternativangebot, wie z.B. die Markierung eines Schutzstreifens ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich. Für Fahrradfahrer, die nicht auf der Fahrbahn der Neuhäuser Straße fahren wollen, gibt es z.B. folgende Möglichkeiten die Neuhäuser Straße zu umfahren:

Klicken Sie hier, um sich den Plan mit den Alternativrouten anzusehen: Alternativrouten im Ueberblick.pdf

Aus Richtung Neuhaus:

1. über den Padersteinweg und den Maltaweg oder

2. über die Fürstenallee rechts in den Fürstenweg und

a) links in den Maltaweg, oder

b) geradeaus in die Ferdinandstraße und links in die Imadstraße bis zum Inneren Ring

Aus Richtung Elsen:

von der Elsener Straße über die Gieferstraße und die Jahnstraße und dann weiter je nach Ziel:

3. in Richtung Zentrum rechts in die Ferdinandstraße und links in die Imadstraße oder

4. in Richtung nördliche Innenstadt: links in die Ferdinandstraße, weiter geradeaus in den Fürstenweg, rechts in die Reumontstraße, links in die Paderstraße und weiter in den parallel zur Pader verlaufenden Maltaweg bis zum Inneren Ring.

Die Routen 2b und 3 werden zur leichteren Orientierung von der Neuhäuser Straße beginnend ausgeschildert.

 

Abschnitt 2:

Neuer Schutzstreifen von der Elsener Straße bis zur Rathenaustraße

Von der Einmündung Elsener Straße bis zur Rathenaustraße ist ausreichend Platz vorhanden, um die Situation für die Fahrradfahrer stadteinwärts zu verbessern. Hier wird stadteinwärts ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für Radfahrer angelegt.

Der Radfahrer aus Richtung Elsen wird durch die vorhandene Busspur von der Elsener Straße in die Neuhäuser Straße geführt. Die Spuren für den Fahrzeugverkehr in der Neuhäuser Straße werden geringfügig verschmälert.

Für diese Maßnahme wird die vorhandene Markierung auf der Neuhäuser Straße verändert und das Grünbeet und die Ausfahrt von der Busbucht in die Neuhäuser Straße für die Radfahrer angepasst, so dass sie komfortabel und sicher auf die Neuhäuser Straße einfahren können.

Abschnitt 3:

Nicht benutzungspflichtiger Radweg vom Weierstraßweg bis zur Wilhelmshöhe

Der Gehweg im Abschnitt Weierstraßweg bis Wilhelmshöhe in Fahrtrichtung Schloß Neuhaus verfügt über eine ausreichende Breite von mindestens 3,00 m. Die Mitbenutzung durch Radfahrer ist hier unproblematisch. Unfälle in diesem Abschnitt sind nicht registriert.

Aufgrund der Verkehrsdichte und Verkehrsstruktur der Neuhäuser Straße können wir in diesem Abschnitt und für diese Fahrtrichtung den unsicheren Radfahrern eine Alternative zum Fahren auf der Fahrbahn anbieten.

Daher wird in diesem Abschnitt ein nicht benutzungspflichtiger Radweg eingerichtet. Die vorhandene Längsmarkierung bleibt erhalten und wird durch Radfahrer-Piktogramme ergänzt.

Riemekestraße

Bei der Riemekestraße handelt sich um die Straße mit den zweitmeisten Radfahrerunfällen im Stadtgebiet.

Auf Radwegen, die räumlich von der Fahrbahn getrennt sind, gibt es häufig Unfälle in Verbindung mit abbiegenden und kreuzenden Fahrzeugen sowie mehr Alleinunfälle und Kollisionen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf Fahrbahnen.

Das Sicherheitsrisiko bzw. gehäuftes Auftreten von Unfällen auf bzw. im Zusammenhang mit der Nutzung von Geh- und Radwegen wird auf verschiedene Ursachen zurückgeführt, insbesondere:

  • Radfahrer werden auf Radwegen oft nicht wahrgenommen – sie fahren außerhalb der auf die Fahrbahn konzentrierten Wahrnehmung der Fahrzeugführer – und so von Abbiegern oder Einbiegern übersehen. Gleiches gilt für aus Grundstücken einfahrende Fahrzeuge.
  • Radfahrer auf Radwegen fahren außerhalb der von der StVO vorgegebenen Anordnung von Fahrzeugen nach Fahrtrichtungen. Mit Radwegen liegt die Geradeausspur rechts von der Rechtsabbiegespur.
  •  Die beiden ersten Argumente gelten in verstärktem Maß für Radwege, die in Gegenrichtung befahren werden. Das erweist sich insbesondere an Kreuzungen als gefährlich, weil dort andere Verkehrsteilnehmer überrascht werden, unabhängig davon, ob die Benutzung in Gegenrichtung erlaubt ist oder nicht.
  • Vorgeschriebene Sicherheitsabstände – zu parkenden Fahrzeugen, zu Fußgängern, beim Überholen, zu Hindernissen, an Einmündungen (um den Überblick zu wahren), etc. – sind auf Radwegen oft nicht einzuhalten.

•1.    Aufhebung der Benutzungspflicht der vorhandenen Radwege

Eine Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege in der Riemekestraße ist im Sinne der veränderten StVO nicht mehr aufrecht zu erhalten. Beidseitig und auf voller Länge werden die heutigen Pflichtradwege in nicht benutzungspflichtige Radwege umgewandelt. Damit diese Wege als Radwege erkannt werden, werden sie mit Radfahrer-Piktogrammen markiert.

Das kurze Stück Pflichtradweg vor dem Heinz-Nixdorf-Ring in Höhe der Kleingartenanlage wird in einen reinen Gehweg umgewandelt. Der Radfahrer soll hier künftig auf der Fahrbahn über den Ring fahren.

•2.    Abschnitt Klöcknerstraße bis Rathenaustraße:

Bei der Beschilderung Gehweg- „Radfahrer frei“ an der Riemekestraße handelt es sich aufgrund der vielen Zufahrten und Einmündungen nicht um eine verkehrssichere Radverkehrsanlage.

Die Radfahrer dürfen daher zukünftig nicht mehr auf dem Gehweg fahren. Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu erhöhen, wird für sie ein 1,50 m breiter Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert.

Die heutige Radfahrer-Abfahrt vom Gehweg auf die Fahrbahn vor der Rathenaustraße wird beseitigt.

•3.    Schutzstreifen in Richtung Zentrum

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird der Schutzstreifen vom Heinz-Nixdorf-Ring bis zur Rathenaustraße markiert. So wird eine kontinuierliche Verkehrsführung auf dem kompletten Abschnitt gewährleistet. Ohne durchgehenden Schutzstreifenwäre es gerade für Pkw-Fahrer schwer begreifbar, dass der Radfahrer auch im 1. Stück auf der Fahrbahn fahren darf.

Der Radfahrer kann zukünftig wählen, ob er bis zur Klöcknerstraße auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg oder auf dem Schutzstreifen fahren möchte. Kurz vor der Klöcknerstraße wird der Radfahrer in jedem Fall gesichert auf die Fahrbahn geführt.

 

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9 Antworten zu Verbesserung der Radfahrsicherheit auf der Neuhäuser Straße und der Riemekestraße

  1. Siegfried Wils sagt:

    Das Ganze wirkt auf mich wie ein Kniefall vor der immer mehr zunehmenden Verantwortungs- und Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr. Ein für den Steuerzahler sehr teurer zudem!
    Das System des „alten“ Radweges hätte bestens funktionieren können, wenn alles mitgespielt hätten; Radfahrer vorausschauend gefahren wären und das Rechtsfahrgebot eingehalten, Fußgänger beim Bürgersteig-Überqueren mal rechts und links geschaut hätten und Autofahrer Rückspiegel, Blinker und den Blick über die Schulter noch kennen würden. Jetzt wurde ein in meinen Augen als DIE Lösung angepriesenes Provisorium geschaffen, dessen Unzulänglichkeit spätestens an der Ampelkreuzung Riemeke-/Rathenaustraße offensichtlich wird. Nämlich dann, wenn der Schutzstreifen aufhört und alle Autofahrer sofort nach rechts ziehen. Dann wird’s schon mal sehr eng.
    Was macht man zudem als Radfahrer, wenn man eines der Geschäfte an der Riemekestraße besuchen will und nicht mehr auf dem ehemaligen Radweg unterwegs sein darf?
    Wie verhält man sich als Radfahrer, wenn – wie heutzutage üblich und trotz Verbots offensichtlich erlaubt – ein LKW mit eingeschalteter Warnblinkanlage zum Entladen auf dem Schutzstreifen parkt?
    Die Gefährdung hat für mich zu- und nicht abgenommen! Ich bleibe weiterhin auf dem Radweg, auch wenn sich mir mittlerweile schon ein paar „rechtskundige“ Fußgänger in den Weg gestellt haben und mich des Radweges verweisen wollten.

    • Gast sagt:

      Zitat: „Das System des “alten” Radweges hätte bestens funktionieren können, wenn alles mitgespielt hätten“ …

      .. ja wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wäre – in der kurzen Aufzählung stehen viele Gründe gegen Radwege gut komprimiert drin.

      Die meisten Dinge braucht man nicht (bzw. nicht so dringend), wenn Radfahrer auf der Straße unterwegs sind. Dann bräuchte man „nur“ etwas Rücksichtnahme von Seiten der Autofahrer (auch mal 20 sek. hinter einem Radler bleiben; Hupe auslassen und mit etwas Abstand überholen). Spart man sich dann auch noch die gängen Radlersünden (Geisterfahren, Rote Ampeln überfahren) reicht es schon. Das halte ich sogar für möglich, das Radwegszenario nicht.

  2. Alltagsradler sagt:

    Der Schutzstreifen an der Riemekestraße ist wieder mal gut gemeint, aber gefährdend. Die Breite ist nämlich nicht ausreichend. Auf diese Weise verläuft der unterbrochene Markierungsstreifen genau in dem Abstand zum rechten Rand, wo eigentlich die Fahrlinie des Radverkehrs sein sollte.
    Wenn man also wie bisher mit passendem Abstand zu den parkenden Autos fahren will, ist diese holprige Markierung genau im Weg.

    Es gibt nun zwei Möglichkeiten:

    a) Man fährt rechts der Markierungslinie.

    Somit fährt man zu weit rechts, im Türöffnungsbereich der parkenden Fahrzeuge, mit erhöhtem Aufmerksamkeitsbedarf- und Gefährungspotential. Außerdem werden die Überholabstände des KFZ-Verkehrs unterschritten, da diese sich einige nun erfahrungsgemäß rechts an die Markierungslinie des Schutzstreifens halten.

    b) Man fährt links des Markierungslinie.

    Somit hat man einen ausreichenden Abstand zum rechten Rand ein. Den KFZ-Verkehrsteilnehmern kommt dies aufgrund der Abmarkierung aber so vor, als würde man in ihr Revier eindringen. Mit entsprechendem Revierverhalten einiger.

    Desweiteren wird sich zeigen, wie die Oberflächenbeschaffenheit im Herbst/Winter auf dem Schutzstreifen aussehen wird, besonders im Bereich der Bäume auf der Riemekestraße. Laub und Schnee wird ja vor allem durch KFZ verwirbelt und breitgefahren.

    Analoge Dinge gelten übrigens auf dem Stück Schutzstreifen auf der Bahnhofstraße, nach der Ableitung des nicht benutzungspflichtigen Radwegs stadteinwärts auf die Fahrbahn sowie auf der Rampe der Nordstraße zur Brücke zum Dr.-Rörig-Damm.

  3. Radler sagt:

    Die Idee ist gut. Leider ist die Straße zu schmal. Bei Gegenverkehr fährt der Bus auf dem markierten Radweg. Als Radler ist man eingeschlossen zwischen Bus und Baumallee. Ob mich da jeder wahrnimmt und respektiert wird sich zeigen. Leider bin ich der schwächste Teilnehmer.

  4. Alltagsradler sagt:

    Ein begrüßenswertes Umdenken ist das. Sehr schön. Allein die Einleitung des Artikels ist ein Traum.

    Eine Anmerkung jedoch zum Abschnitt 3 der Neuhäuser Straße: Nicht benutzungspflichtiger Radweg vom Weierstraßweg bis zur Wilhelmshöhe“:

    Warum gelten hier andere Maßstäbe, als in der Riemekestraße? Dort steht: „Bei der Beschilderung Gehweg- „Radfahrer frei“ an der Riemekestraße handelt es sich aufgrund der vielen Zufahrten und Einmündungen nicht um eine verkehrssichere Radverkehrsanlage.“

    Gleiches gilt IMHO auch für die Neuhäuser Straße. Dort gibt es zusätzlich noch die Ein/Ausfahrt der Tankstelle Q1. Desweiteren ist dort wegen der zwei Fahrspuren sogar jede Menge Platz auf der Fahrbahn, um auch den erwähnten „unsicheren Radfahrern“ das Fahren auf selbiger bei ausreichend Überholabstand des motorisierten Verkehrs schmackhaft zu machen.

    Durch (rechtlich irrelevante) Fahrradmalereien auf dem Gehweg wird nur das illegale Fahren auf dem Bürgersteig (der ein nicht benutzungspflichtiger Radweg werden soll) in den Köpfen von Rad- und Autofahrerinnen zementiert. Und einigen der Letzteren wie üblich als Legitimationsgrund zur Nötigung des legal die Fahrbahn nutzendem Fahrradverkehrs gesehen werden.

  5. Ihr Name sagt:

    Bravo,
    das sind mal Verfünftige Änderungen.

  6. Kruste sagt:

    Unglaublich, toll!!!
    Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Auch ist alles sachlich und fachlich richtig erklärt, sodass es jeder Verkehrsteilnehmer verstehen könnte.

    Weiter so!

    • Barbara Gutmann sagt:

      Das kann ja wohl nur ironisch gemeint sein!? Ich verstehe nur Bahnhof und fühle mich sowohl als Auto- als auch als Radfahrerin nur verunsichert. Am schlimmsten finde ich die Markierung auf der Bahnhofstraße, die kurz vor der Kreuzung Borchener Str. einfach endet. Mir ist nach wir vor nicht klar, wo ich da als Fahrradfahrer bleiben soll! Eine fast gleiche Situation besteht auch in der Riemekestraße ab der Kreuzung Rathenaustraße.

      • Peter Czaja sagt:

        @Barbara Gutmann „Mir ist nach wir vor nicht klar, wo ich da als Fahrradfahrer bleiben soll! Eine fast gleiche Situation besteht auch in der Riemekestraße ab der Kreuzung Rathenaustraße.“

        Falls die Frage ernst gemeint ist: Na einfach weiterfahren!

        In der Riemekestraße ab Kreuzung Rathenaustraße war das doch vor der Malerei mit dem Schutzstreifen schon genau so: Es geht weiter auf der Riemekestraße vor der Polizei und dem Marktkauf. Da ist’s eh‘ zu schmal für den (eigentlich sowieso unnötigen) Schutzstreifen.

        Und auf der Bahnhofstraße ebenso. Die Benutzung des rechten Bürgersteigs ist hier weder erlaubt noch sinnvoll, also benützt man hier als Radfahrerin die Fahrbahn. Das geht problemlos und alles andere ist illegal.

        Jeder der das mal ausprobieren will, kann das ja mal bei der Critical Mass mit Gleichgesinnten ausprobieren.

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