Die Verwarn- und Bußgelder sind seit dem 01. April 2013 gestiegen.
Für Verstöße von Fahrradfahrern wurden die Verwarn- und Bußgelder
zum Teil um 5,00 Euro bis 10,00 Euro angehoben.
Für das Befahren des Radwegs in der falschen Fahrtrichtung (Geisterfahrer),
beträgt das Verwarngeld 20,00 Euro bis 35,00 Euro.
Jeweils gestaffelt nach dem Grad der Behinderung bzw. der Gefährdung.
Verwarn- Bußgeldkatalog Fahrrad
Die Kampagne zur Verbesserung der Radfahrsicherheit unter dem Slogan „Aktion sicher auf dem Rad“
wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt.